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Hausverkauf durch Zwangsvollstreckung

von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

11. Mai 2017
Hausverkauf durch Zwangsvollstreckung

Die Mietkaution ist eine vom Vermieter festgelegte Summe (höchstens drei Monatskaltmieten), die er als Sicherheit beim Einzug bekommt und bei Auszug erst dann wieder auszahlt, wenn das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand übergeben wurde und alle Mieten gezahlt sind.

Das Mietkautionskonto- bzw. Sparbuch

Wichtiger als die Zinsen sind bei einem solchen Konto die Sicherheit des Geldes und der Schutz vor dem unberechtigten Zugriff. Dabei bieten die Banken verschiedene Modelle an.

So haben die Postbank oder auch die DKB ein Mietkautionssparkonto im Portfolio, welches nur der Mieter selbst eröffnen kann. Er muss eine Verpfändungserklärung an den Vermieter abgeben, sodass dieser im Falle von Mietschulden über das Geld verfügen kann. Im Pfändungszeitraum ist ein Verfügen des Mieters über das Geld nicht möglich. Das Sparbuch bekommt der Vermieter ausgehändigt, und gibt es dem Mieter bei Auszug zurück. Damit läuft der Bankenvertrag die ganze Zeit über auf den Namen des Mieters, und ist bei einer Insolvenz des Hausbesitzers vor dessen Konkursmassenverwertung sicher. Außerdem erhält der Mieter Zinsen für sein Geld.

Eine weitere Variante ist, statt der Verpfändung einen Sperrvermerk eintragen zu lassen. Dieser gewährleistet, dass vom Geld nur etwas abgehoben werden kann, wenn beide Parteien anwesend sind und zustimmen.

Das treuhänderisch verwaltete Mietkautionssparbuch

Ein sogenanntes treuhänderisch verwaltetes Mietkautionskonto- oder Sparbuch läuft auf den Namen des Vermieters. Das ist eine zweite Variante für die sichere Verwahrung der Kaution. Der Mieter erhält jährlich Abrechnungen über die Zinserträge. Einige Sparkassen verlangen für die Einrichtung dieses Kontos eine einmalige Gebühr von rund 15 Euro.

Die DKB bietet ein sogenanntes Vermieterpaket, in dem verschiedene Leistungen enthalten sind. So die rechtssichere Hinterlegung von Kautionen auf einem Kautionssammelkonto, Verwaltung und Abrechnung der Kautionen und jährliche Steuerbescheinigungen für die Mieter sowie Weiteres.

Alternative

Da die Kaution auf welchem Konto auch immer derzeit so extrem niedrig verzinst wird, macht eine Alternative Sinn: die Mietkautionsbürgschaft. Dabei braucht das Geld nicht hinterlegt zu werden und steht dem Mieter die ganze Zeit zur Verfügung, zum Beispiel für die Einrichtung der neuen Wohnung.