Als Mieter hat man immer ein ungutes Gefühl, wenn im Briefkasten Post vom Vermieter liegt. Denn häufig genug ist es eine Mitteilung zur Mieterhöhung mit einer Aufforderung zur Zustimmung. Kann diese gegeben und dann wieder zurückgenommen werden? Dieser Frage widmete sich kürzlich der BGH.
Mieter müssen Mieterhöhungen akzeptieren – wenn sie zugestimmt haben
Als Mieter hat man immer ein ungutes Gefühl, wenn im Briefkasten Post vom Vermieter liegt. Denn häufig genug ist es eine Mitteilung zur Mieterhöhung mit einer Aufforderung zur Zustimmung. Kann diese gegeben und dann wieder zurückgenommen werden? Dieser Frage widmete sich kürzlich der BGH.
Zugestimmt ist zugestimmt