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Klärung vor Gericht

von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

3. Januar 2018
Klärung vor Gericht

Das Jahr 2018 bringt wiederum Gesetzesänderungen und diverse Neuregelungen mit sich. Unter anderem sollen der Verbraucherschutz bei Geldanlagen gestärkt und die Transparenz bei Geldgeschäften erhöht werden.

Mifid II

Doch was verbirgt sich hinter dieser Abkürzung? Experten nennen Midfid II eine kleine Revolution in der Geldanlage.

Kunden die Wertpapiere kaufen, haben ab heute Anspruch auf genaue Angaben zu den Kosten. Der Anbieter soll damit gezwungen werden, mehr Verantwortung für sein Produkt zu übernehmen, als dies bisher der Fall gewesen ist.

Für mehr Transparenz wurde festgelegt, dass die Telefonate mit Wertpapierberatern aufgezeichnet werden. Fünf Jahre lang sollen diese dann archiviert werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit, lässt sich leichter beweisen, dass ordentlich beraten wurde oder eben nicht.

In der Filiale muss das Gespräch ebenfalls dokumentiert werden. Dort erfolgt dies meist in Form einer schriftlichen Aufzeichnung. Gegner dieser „Transparenzoffensive“ bemängeln, dass bei sensiblen Bankgeschäften das Vertrauensverhältnis zwischen Banker und Kunde gestört werden könne.

Beratungsprotokoll schon seit 2010 Pflicht

Dass die Beratungsgespräche zu Wertpapierkäufen dokumentiert werden müssen, ist schon seit 8 Jahren Pflicht. Berater und Kunde müssen dieses unterschreiben. Dieses Beratungsprotokoll soll nun durch eine sogenannte „Geeignetheitserklärung“ ersetzt werden, welches beinhaltet, warum ein Berater ausgerechnet dieses Produkt für den Kunden empfohlen hat.

Die EU-Richtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (Mifid II) wird nun in deutsches Recht umgesetzt. Ob der angestrebte Anlegerschutz dabei wirklich erfolgt, sei dahingestellt. Zwar sei für die Kunden damit einiges verbessert worden, und auch die Kosten sind nicht mehr so verschwommen dargestellt. Doch ob das dazu führt, dass den Kunden immer zum richtigen Anlageprodukt geraten wird, ist natürlich nicht garantiert.

Kosten für Banken

Da die neuen Regelungen einige Umstellungen in den Bankhäusern mit sich bringen, geht man in Expertenkreisen von rund einer Milliarde Euro an Kosten für die Neuregelungen aus. Wie man die Banken kennt, werden diese Kosten sicher in einer anderen Form den Kunden in Rechnung gestellt.