Ist eine vorzeitige Kündigung bei Festgeld möglich?
Festgeld, also Geld fest anlegen bedeutet ganz eindeutig dieses Geld kann nicht einfach so ohne weiteres abgezogen werden. Eine Bank und ein Anleger schliessen einen Vertrag indem der Anleger der Bank Geld zur Verfügung stellt, damit diese damit arbeiten und weiteres Geld verdienen kann. In diesem Vertrag wird peinlich genau geregelt wie lange der Anleger der Bank das Geld überlassen möchte, das kann ein Monat bis mehrere Jahre sein. Die Bank verpflichtet sich, dem Anleger dafür einen vereinbarten Zins zu zahlen, der in einem ebenfalls vereinbarten Rhythmus ausbezahlt wird. Längerfristige Festgeldanlagen bezahlen in der Regel den höheren Zinssatz wie kurzfristige Anlagen. Erwirtschaftet die Bank mehr als sie dem Anleger zahlen muss, macht sie Gewinne. Laufen die Geschäfte schlecht muss die Bank den vereinbarten Zins trotzdem bezahlen.
Kann ein solcher Vertrag vor Vertragsablauf gekündigt werden?
Keine Regel ohne Ausnahme. Grundsätzlich sind beide Vertragspartner bis zum Ablauf des Vertrages inhaltlich gebunden. Durch widrige Umstände kommt es immer mal wieder vor, dass ein Anleger dringend Geld braucht und mangels Reserven auf das Festgeld zurückgreifen möchte. Der Anleger wird mit seiner Bank sprechen müssen um zu versuchen aus dem Vertrag rauszukommen. Selbstverständlich sind die Banken in solchen Fällen nicht wirklich begeistert, denn die Banken haben das investierte Geld „anderweitig arbeiten lassen“, sprich es dürfte irgendwo anders investiert sein. Je nach Kulanz wird die Bank dem Anleger zugestehen sein Geld abzuziehen, wobei die Bedingungen für den Anleger schlecht bis sehr schlecht aussehen können, er wird mit erheblichen Einbussen rechnen müssen. Möglicherweis sind die Austrittsbedingungen so schlecht, dass der Anleger sich anderweitig mit Bargeld versorgt und das Festgeld bis zum ordentlichen Kündigungstermin stehen lässt. Es gibt auch Banken die auf einen frühzeitigen Kapitalrückzug nicht eingehen. Vertrag ist Vertrag dürfte da die Devise sein.
Welche Einbussen sind bei einer frühzeitigen Vertragsauflösung zu erwarten?
Es gibt keine einheitliche Regelung für solche Fälle und ist immer im Ermessen der Bank. Einige Banken sind eher kulant und in der Hoffnung den Anleger eines Tages wieder zu sehen doch halbwegs fair, andere wiederum sind schon knallhart und langen richtig zu. Eine Stornogebühr fällt aber immer an, bei einigen Banken auch noch eine Strafgebühr wegen Vertragsbruch. Der Anleger muss zudem damit rechnen, dass die aufgelaufenen Zinsguthaben für die Zeit über die die Bank das Geld hat arbeiten lassen komplett wegfallen. Also keine Zinsen plus weitere Kosten für das Storno und allenfalls noch eine Strafgebühr, das ist natürlich hart, was doch so manchen Anleger veranlasst andere Wege zu suchen, um seinen finanziellen Engpass geregelt zu bekommen. Eine frühzeitige Vertragsauflösung ist möglich, kann aber teuer werden. So sollten nur Festgeldanlagen getätigt werden wenn anderweitig noch Bargeldreserven zur Verfügung stehen. Sind solche Bargeldreserven nicht vorhanden müsste überlegt werden, ob es nicht doch gescheiter wäre sein Geld auf einem Tagesgeldkonto zu deponieren, dies würde mehr Flexibilität bedeuten, bringt aber weniger Zins.