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Baukindergeld

von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

29. August 2018
Baukindergeld

Das Baukindergeld ist derzeit in aller Munde – und das nicht nur mit positivem Klang. Denn bei Experten ist diese Maßnahmen sehr umstritten, obwohl es im Koalitionsvertrag schwarz auf weiß steht: Union und SPD wollen das Baukindergeld haben.

So ist es geplant

1.200 Euro pro Kind und Jahr soll es geben – profitieren sollen kleine und mittlere Einkommensbezieher, die im Jahr nicht mehr als 90.000 Euro verdienen. Bei einem zweiten Kind wird der Betrag auf 105.000 Euro angehoben. Der Starttermin ist unklar. Wahrscheinlich soll ab Herbst, also in diesen Wochen, der Startschuss für die Förderanträge bei der KfW fallen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau muss prüfen, ob alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Hoher Verwaltungsaufwand

Wie die „Welt“ in einer aktuellen Ausgabe schreibt, ist aber der Verwaltungsaufwand für das Baukindergeld immens hoch. Eine Schätzung der KfW liegt für drei Förderzeiträume bei ca. 3,5% der Gesamtmittel. Beinhaltet sind hier zusätzliches Personal ebenso wie Sachkosten.

Ineffiziente Maßnahme

Die 3,5% sagen aus, wie effizient die Maßnahme wirklich ist. Und da schneidet das Baukindergeld nicht gerade gut ab. Verglichen werden kann dies mit der Effizient von Steuern, also wie viel Aufwand betrieben werden muss, um eine bestimmte Steuersumme einzutreiben. Als Vergleich dient derzeit die Vermögenssteuer, deren Effizient mit 3% angegeben wurde, als diese in den 90er Jahren als teure Steuer galt. Dies war ein Grund, warum die Steuer abgeschafft wurde und nicht wieder aufleben soll. Effiziente Steuerarten liegen mit den Kosten unter einem Prozent.

Kritik von der FDP

Entsprechend fällt die Kritik der FDP zum Baukindergeld aus. Der Vorschlag: das Baukindergeld soll es nicht geben, dafür aber einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Doch die Koalition pocht auf die Umsetzung, zumal das Baukindergeld eines der Wahlversprechen war. In der Vergangenheit gab es über das Baukindergeld schon einmal eine große Verwirrung, als es um eine Quadratmeterbegrenzung ging. Die ist mittlerweile vom Tisch. Die veranschlagten 1,6 Milliarden Euro bis 2021 dürften allerdings etwas knapp bemessen sein, überlegt man sich, wie viele Anträge dafür zu erwarten sind.