Bankenpleite – Was tun bei einem Entschädigungsfall?
Wie sicher ist mein Geld wenn ich hier oder dort anlege, diese Frage beschäftigt verständlicherweise alle Anleger seit in der kürzeren Vergangenheit doch gleich mehrere Banken gewaltig gewackelt haben, einige haben sogar pleite gemacht. So waren in Deutschland auch einige Anleger der noa-Bank betroffen, als diese durch das BaFin (Banken-Finanzdienstleistungsaufsicht) geschlossen wurde. Auch Kunden der Kaupthing-Bank aus Island so wie der BES aus Portugal waren betroffen. Es bestehen schon Unterschiede zwischen Banken der Europäischen Union und Banken, die außerhalb dieses Verbundes sind, wie etwa die isländischen Banken. So wird auch aufgezeigt wie schnell oder auch langsam die gesetzliche Einlagesicherung zum Tragen kommt.
Spareinlagen: Worauf sollte geachtet werden?
Peer Steinbrück der damalige Finanzminister und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel haben glaubhaft versichert, in der Europäischen Union würden alle Banken den gesetzlichen Auflagen zu einer einheitlichen Einlagesicherung entsprechen, was eigentlich nur bedingt richtig ist, denn nur die Höhe der Einlagesicherung ist einheitlich und liegt aktuell bei mindestens 100000 Euro. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern verfügen die meisten Banken in Deutschland über zusätzliche Sicherungssysteme, was aber keine absolute Garantie darstellt bei einer Bankenpleite auch wirklich vollumfänglich entschädigt zu werden. Darüber bestehen nämlich keine Rechtsgültigkeiten, da dies auf freiwilliger Basis der Banken gemacht wird. Bei Experten herrscht Bedenken ob die versprochenen Leistungen auch wirklich eingehalten werden könnten, oder ob diese Sicherungssysteme allenfalls nur zu Werbezwecken auf dem Papier vorhanden sind. Laut Skeptikern aus der Finanzbranche dürften bei einer größeren Bankenpleite auch die zusätzlichen Einlagesicherungen nicht ausreichen die Kunden vor finanziellem Schaden zu bewahren.
Als Grundlage zur Einlagesicherung gilt die Norm 94/19/EG bei Banken außerhalb der EU. Wer also bei solchen Banken anlegen möchte, muss sich vorab schon genauestens über die entsprechende Bank und deren aktuelle finanziell Lage informieren. Hier können die Bewertungen der Ratingagenturen schon mal hilfreiche Indizien liefern. Weiter muss sich der potentielle Einleger natürlich auch über die Einlagesicherung im Detail informieren, also nicht nur die Höhe, sondern auch der ganze Ablauf bei einer Bankenpleite insbesondere wie lange es bis zur Entschädigung dauert. In der europäischen Union sind Einlagen bis zu 100000 Euro gesetzlich abgesichert, wobei hier dieser Betrag pro Einleger definiert wird. Das heißt, hat ein Einleger gleich mehrere Konten, wird lediglich bei einer Entschädigung nur ein einzelnes Konto berücksichtigt.
Die Bank geht in die Insolvenz, was ist zu tun?
In diesem denkbar ungünstigen Fall werden die Anleger durch das EdB Entschädigungseinrichtung deutscher Banken informiert, in der Beilage ist ein Formular in dem der Sparer seine Entschädigungsansprüche gegenüber der Bank geltend machen kann. Die Frist für solche Ansprüche ist auf maximal 1 Jahr gültig, das Formular muss dann per eingeschriebener Post retourniert werden. Das EdB hat nun die Aufgabe die Forderung zu prüfen und danach innerhalb 20 Werktagen zu vergüten. Wer sich mit dem Formular etwas Zeit lässt und erst nach über 2 Wochen reagiert muss etwas warten, wobei das EdB dann Gas geben muss, solche verspäteten Forderungen müssen dann innerhalb 20 Werktagen nach Eingang beim EdB ebenfalls erledigt werden. Auf Grund besonderer Umstände kann diese Frist jedoch auf 30 Werktage erstreckt werden, dies bedingt jedoch die Zustimmung des BaFin.
EU Banken mit Zweigstellen in Deutschland
Sollte eine ausländische Bank im EU Raum Pleite gehen ist dies für die Einleger ähnlich problemlos wie bei rein deutschen Banken, wenn die Bank über eine oder mehrere Zweigstellen in Deutschland verfügt und die Einlagen die 100000 nicht übersteigen. Allerdings muss sich der Anleger mit der Einlagesicherungsbehörde des entsprechenden Landes auseinandersetzen, was wohl etwas komplizierter werden könnte, mit einer Verständigung auf Deutsch dürfte es wohl so einige Problemchen geben. Natürlich sind Forderungen auch hier Frist- und Formgerecht einzureichen. Was allenfalls sonst noch zu beachten ist, kann in den AGBs nachgelesen werden, auch die Verbraucherzentralen können mit Ratschlägen dienen oder wenn dann immer noch Fragen offen sind, kann ein Anruf beim BaFin eventuell Klarheit schaffen.
Im Vergleich: die Abläufe von Entschädigungen verschiedener Banken
- Kaupthing Bank
- Banco Espírito
- noa Bank
- Santo BES
- Deutschen Maple Bank
Die Kaupthing Bank
Vor einigen Jahren warb die Kaupthing Edge Bank in Deutschland mit sehr guten Zinsen auf Tagesgelder und auch Festgelder. Viele Sparer wollten natürlich von diesen guten Zinsen profitieren, was die Anleger nicht wussten und auch nicht hinterfragt haben, diese Bank war lediglich ein Ableger der Kaupthing Bank aus Island und somit nicht dem deutschen Einlagesicherungssystem unterstellt, auch dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken hat sich die Kaupthing Edge nicht angeschlossen. Wohl nicht zuletzt weil diese Bank zu hohe Zinsen bezahlte, wurde die Kaupthing Bank Island zahlungsunfähig und auch der Ableger in Deutschland, die Kaupthing Edge in Deutschland natürlich von dieser Entwicklung nicht verschont. Das BaFin sah sich am 8.10.2008 gezwungen einzuschreiten, per Moratorium wurden alle Gelder der Kaupthing Edge in Deutschland erstmal eingefroren, was bis zum 22.06.2009 auch so blieb, bevor dann die Kaupthing Edge am 19.11.2009 ganz geschlossen wurde. Die Kaupthing Bank hat sich dann ganz aus Deutschland verabschiedet.
Gleichentags wie das Moratorium in Deutschland erlassen wurde, wurde die Kaupthing Bank in Island verstaatlicht, knapp einen Monat später durch die Isländische Finanzaufsicht (FME) ist veröffentlicht worden, die Kaupthing Bank wäre zahlungsunfähig. Was aber viele Sparer nicht wussten, nicht zuletzt weil sie sich durch hohe Zinsen ablenken ließen und sich erst gar nicht erkundigt haben, die Einlagesicherung pro Einleger war lediglich 20887 Euro, also nicht wie üblich 100000 Euro. Der Staat sollte helfend einspringen falls die Gelder des Sicherungsfonds im Schadenfall nicht ausreichen sollten. Die betroffenen Kunden mussten viel Geduld an den Tag legen, die ersten Zahlungen erfolgten am 25. Juni 2009 die letzte Zahlung soll am 22.Juli 2009 erfolgt sein. Natürlich hat diese Bankpleite die ganze Finanzwelt aufhorchen lassen, die ganze Einlagesicherung wurde neu überarbeitet und in der europäischen Union auf einen gemeinsamen Nenner gebracht, neu gilt eine Einlagesicherung von mindestens 100000 Euro gegenüber vormals 50000 Euro. Auch die Politik ist in die Pflicht genommen worden, den neuen Bestimmungen zuzustimmen.
Der Fall: noa Bank
Liebe macht gelegentlich blind, das Gleiche könnte man auch sagen wenn überdurchschnittlich hohe Zinsen versprochen werden, alle Vorsichtsmaßnahmen werden schlichtweg übersehen, obwohl durch das Magazin Öko-Test zur Vorsicht geraten wurde. Viele Anleger konnten nicht widerstehen bei dieser Direktbank Gelder anzulegen. Wolf von der Fecht musste dann das Insolvenzverfahren durchführen, dabei stellte sich heraus, dass diese Bank gar keine Bewilligung hätte bekommen dürfen, weil die Vorgaben zur Erlangung einer Banklizenz nie erfüllt waren.
Der Start der noa Bank war mit Slogans wie transparent, sicher und zukunftsweisend gespickt, nur wenige Monate später kam durch das BaFin das Aus und das Treiben wurde per Moratorium stillgelegt. Überprüfungen haben ergeben, dass die Bank schlichtweg über zu wenig Eigenkapital verfügte. Zwei Monate später wurde die Bank ganz geschlossen, worauf sie dann selber den Antrag auf Insolvenz gestellt hat. Im Laufe des Insolvenzverfahrens stellte sich dann auch noch heraus, dass nicht mal die gesetzlich vorgeschriebenen 5 Mio. Eigenmittel zur Betriebsaufnahme vorhanden waren. Trotz der mehr als schlechten Ausgangslage funktionierte die Abwicklung der gesetzlichen Einlagesicherung doch recht gut, Anleger die mehr als die 50000 Euro auf ihrem Konto liegen hatten, mussten bitter lernen, dass zwischen blumigen Versprechungen und der Realität doch recht große Unterschiede bestehen.
Banco Espírito Santo: Die Pleite
Anders als bei anderen Bankpleiten sehen Fachleute hier selbstgebackene Probleme dieser Bank, die sich schon länger abzeichneten, jedoch kein Gegensteuer gegeben wurde. So richtig eng wurde es dann Mitte 2014 als die Espírito Santo International in Schieflage geriet und natürlich auch die Tochtergesellschaft Espírito Santo Financial Group mit ins Verderben zog. Mit etwa 5 Mill. Euro wurde die Espírito Santo als größtes Finanzinstitut in privater Hand Portugals gelistet. Gleich nach Bekanntwerden der massiven Probleme versuchte auch die Zentralbank von Portugal helfend einzugreifen.
Großzügige Finanzspritzen konnten den Eklat abwenden, insgesamt wurden 4.9 Mill. eingeschossen wobei der internationale Sicherungsfond den Anteil von 400 Mio. beisteuerte, den Löwenanteil von 4.5 Mill. Euro wurde durch den portugiesischen Staat aufgebracht. Bei einer Total-Pleite wären hier jedoch die Anleger in den Genuss gekommen über eine gesetzliche Einlagesicherung von 100000 Euro zu verfügen. Zwischenzeitlich hat es Veränderungen gegeben, der rentable Teil der Banco Espírito Santo operiert neu unter dem Namen Novo Banco, als alleiniger Besitzer ist der Einlagensicherungsfonds Portugals für die Geschäfte verantwortlich, der Name Novo Banco ist nun auch wieder in Deutschland im Gespräch, es werden wieder Geschäfte in Deutschland getätigt.
11.02.2016: Die Maple Bank GmbH Deutschland geht in die Insolvenz
Das BaFin hatte am 11. Februar 2016 den Entschädigungsfall der Investmentbank Maple Bank GmbH zu bearbeiten, dies waren nur wenige Tage nach der Bekanntgabe, dass die Maple Bank GmbH zahlungsunfähig geworden ist. Mit einer Bilanzsumme von lediglich 5 Mio. Euro war diese Bank relativ unbedeutend, der Zusammenbruch bedeutete keine Bedrohung für das deutsche Finanzsystem. Insgesamt wurden von den Anlegern 2.6 Mio. Euro an Ansprüchen geltend gemacht. Das Kerngeschäft der Maple Bank GmbH war der Wertpapierhandel, somit waren bei dieser Pleite vorwiegend institutionelle Anleger die Leidtragenden. Die Anleger sind auch hier mit „einem blauen Auge“ davon gekommen, alle Einlagen bis 100000 Euro wie auch alle namentlichen Sparbriefe bis zu diesem Betrag, in wenigen Ausnahmefällen sogar 500000 Euro, sind durch die Entschädigungseinrichtung abgesichert. Der Einlagensicherungsfonds wurde der Einfachheit halber von der EdB (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken) der Auftrag erteilt in deren Namen die Entschädigungen abzuwickeln.
Gegründet wurde die Maple Bank GmbH im Jahre 1994 und ist eigentlich die Maple Financial Europe SE, sie gehört zu 100% zur Maple Financial Group Inc., deren Hauptsitz sich in Kanada befindet. Laut den Medien sollen sich die Probleme bereits zwischen den Jahren 2006 bis 2010 abgezeichnet haben. Steuerrückstellungen die durch Cum-Ex-Geschäfte gemacht wurden, sollen der Auslöser für die Überschuldung gewesen sein. Angeblich haben einige Mitarbeiter massiv Steuern hinterzogen, die Steuerrückstellungen sollen das Eigenkapital bei weitem überstiegen haben. Auch andere Banken waren an Geschäften mit der Cum-Ex beteiligt und viele Steuerzahler um insgesamt etwa 10 Mio. Euro betrogen worden sein. Schon gegen Ende 2015 wurde die Staatsanwaltschaft aufmerksam und hat die Geschäftsräume dieses Instituts durchsucht. Das BaFin hat den Entschädigungsfall festgestellt und auch gleich das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch das Amtsgericht Frankfurt wurde ein Insolvenzverwalter bestellt der dann das Verfahren eröffnet hat. Zurzeit wird das Verfahren koordiniert um dann irgendwann mal zum Abschluss bringen zu können.
Zusammenfassung
Anleger sollten sich nicht durch überdurchschnittliche Renditen blenden lassen, die Sicherheit des angelegten Geldes sollte allzeit gewährleistet sein. Bei Banken die eine Einlagesicherung von 100000 Euro haben, sollten die angelegten Gelder nicht höher sein, denn bei einem Crash werden diese Gelder wohl verloren gehen.
Die Wahl der Bank einer genauen Prüfung unterziehen
Um möglichst erst keine unangenehmen Überraschungen erleben zu müssen, ist die Wahl einer seriösen, gut aufgestellten Bank die beste Vorsorgemaßnahme. Nicht nur die Bewertungen der Ratingagenturen liefern Indizien, auch Angaben über das Eigenkapital der Bank und das Geschäftsmodell können helfen, die richtige Wahl zu treffen. Überall wo mit überdurchschnittlichen Zinsen und Renditen geworben wird, ist grundsätzlich doppelte Vorsicht angebracht, an dieser Stelle sollte man sich fragen wieso kann diese Bank mehr bezahlen, denn sie befindet sich im gleichen Marktumfeld wie alle anderen Banken, und Banken verschenken bekanntlich nichts. Antworten seitens der Bank sollten zudem sehr genau durchleuchtet werden.
Grundregel Nr. 1: Niemals mehr anlegen als die Einlagesicherung
Auch bei Banken die branchenübliche Zinsen zahlen, seriös aufgestellt sind und auch einen tadellosen Ruf genießen können durch widrige Umstände ohne Eigenverschulden in Bedrängnis geraten. Es empfiehlt sich immer, mit den Einlagen die Grenze der Einlagesicherung nicht zu überschreiten. Wer mehr investieren oder einlegen möchte, kann mehrere Konten bei verschiedenen Banken unterhalten, um unnötige Risiken zu vermeiden.