Bafin-Verbot zur Nachschusspflicht bei DFDs
CFDs gelten als eine der risikoreichsten Anlagen. Grund dafür: bei entsprechender Entwicklung können die Anleger mehr als ihren Einsatz verlieren – sie müssen unter Umstände noch Geld nachschießen, um Verluste auszugleichen.
Die Bafin betonte mehrfach, dass „solche Verlustrisiken … aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptiert werden können“. Deshalb hat die Bafin zum ersten Mal zu einer Produktintervention gegriffen.
Man verhängte ein Verbot von CFDs mit Nachschusspflicht. Für die Umsetzung hatten die Anbieter drei Monate Zeit. Dieser Aufschub ist nun abgelaufen – die Bafin prüft die Umsetzung. Auf dem deutschen Markt sind ca. 30 Anbieter solcher Papiere aktiv.
So haben die Anbieter reagiert
Um das Verbot umzusetzen, haben einige Anbieter den Wertpapierauftrag mit einem sogenannten Stop-Loss versehen. Dabei wird automatisch gestoppt, ehe der Verlust unter die 0-Marke gehen könnte. Das Risiko der Spekulation wird damit verkleinert.
Maximal kann ein Hebel von 200 eingesetzt werden. Natürlich ist auch das noch riskant, aber die Anbieter garantieren dafür, dass die Anleger über den Einsatz hinausgehende Verluste nicht auffangen müssen.
Allerdings betont zum Beispiel ein britischer Anbieter solcher Papiere, dass die Nachschusspflicht nur äußerst selten zum Tragen gekommen sei. Ein Beispiel war die plötzliche Freigabe des Franken-Wechselkurses durch die Schweizer Nationalbank 2015. Innerhalb von weniger als einer Minute waren viele Anleger in den Ruin getrieben worden. Selbst Händler von CFDs kamen dadurch ins Trudeln.
Anlegen immer mit Risiko verbunden?
Von einigen Ausnahmen abgesehen, gibt es immer Anlagemöglichkeiten, die hohe Renditen versprechen, aber demzufolge entsprechend riskant sind. Allerdings muss dies nicht gleich ein Ausmaß wie bei den CFDs sein. Doch diese machen besonders deutlich, in welcher Geschwindigkeit und mit welch geringem Anstoß der Einsatz verloren sein kann. Dass die Bundesfinanzaufsicht hier eingeschritten ist, hat mit Sicherheit seinen Grund: Risiko ja, hochspekulativ also lieber nicht.