Neue Steuerregeln für Fonds und ETFs
Seit dem 1.1.2018 sind neue Besteuerungsregeln für Fonds und ETFs in Kraft. Die Sparer sollen dadurch weniger Aufwand haben.
So sehen die aktuellen Auszüge aus
Derzeit müssen die Banken, also diejenigen, die die Depots führen, zwischen alten und neuen Erträgen trennen. Das entsprechende Computersystem muss deshalb vorerst dafür sorgen, dass nur die Kursgewinne seit Jahresbeginn zu sehen sind – das kann dazu führen, dass derzeit ein Minus auf dem Auszug erscheint, da manche Fonds in den letzten Wochen Verluste verkraften mussten.
Doch keine Sorge: nur die aktuelle Anzeige steht im Minus – die Erträge und Käufe von der Zeit vor dem letzten Jahreswechsel sind noch da.
Versteuerungen wurden angeglichen
Bislang machte das Finanzamt einen Unterschied: 25% Abgeltungssteuer plus Kirchensteuer und Soli zahlte man auf Dividenden und Gewinne aus Aktienfonds und ETFs. Die Beträge für die Fonds mussten in der Steuererklärung in die Anlage „KAP“ eingetragen werden.
Die Reform hat nun dafür gesorgt, dass ETFs und Fonds gleich besteuert werden.
Das sollte man bei der Steuererklärung beachten
Anleger sollen ihre Erträge nicht erst beim Verkauf versteuern müssen – die Beträge werden nun vorab besteuert. Die Abgeltungssteuer wird von der Bank berechnet aufgrund des Wertes der Fondsanteile im Depot zu Jahresbeginn und dem Anlagezins der Bundesbank.
Da derzeit das Zinsniveau niedrig ist, fällt auch diese Vorabsteuer gering aus. Außerdem: niemand muss doppelt zahlen; wird der Fonds verkauft, wird die vorab gezahlte Steuer gutgeschrieben, also von der anfallenden Steuerlast abgezogen.
Was bestehen bleibt: wer seinen Freibetrag nicht übersteigt, und den entsprechenden Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt hat, muss gar nichts abführen. (801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare).
Steuerbefreiung in bestimmten Fällen
Je nach Art des Fonds ist ein Teil der Erträge im Jahr 18 steuerbefreit. So sind bei klassischen Aktienfonds pauschal 30% der Gewinne und Dividenden steuerfrei. Andererseits: Fonds, die vor Einführung der Abgeltungssteuer (2009) erworben worden, konnten bislang steuerfrei bleiben. Das ändert sich mit der Reform; Erträge ab 2018 werden nun zum Teil besteuert. Dabei wird allerdings jedem Anleger ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeräumt, so dass Kleinsparer davon nicht betroffen sind.