Immer mehr Rentner steuerpflichtig: So machen Sie es sich einfach
Es ist ein Irrtum zu glauben, im Alter keine Steuererklärung abgeben zu müssen. Steuerberater haben oft die leidige Aufgabe ältere Leute aufzuklären, damit keine Steuerschulden entstehen.
Wie ist das derzeitige Steuersystem für Rentner?
Im Jahre 2005 wurde das alte Steuersystem erneuert. Ab diesem Zeitpunkt musste bereits 50% der Rente an den Fiskus abgeliefert werden. Wer zum Beispiel 1600 Euro Rente bezog durfte 800 Euro an Steuern gleich weiterreichen. Die Situation hat sich für die Rentner weiter verschlechtert, denn wer heute in Rente geht, dem bleibt noch weniger, sagenhafte 72% werden vom Finanzamt eingefordert. Lebenslang bleibt jedoch ab 2005 der steuerfreie Betrag wie im Beispiel die 800 Euro aus der Beispielsrechnung. Bekommt der Rentner nun durch die Rentenerhöhungen nun 1750 Euro, müssen 950 Euro versteuert werden der steuerfreie Betrag von 800 Euro bleibt gleich.
Um Rentner noch mehr zu schröpfen, sind Mieteinnahmen und auch weitere private Altersvorsorgerenten steuerpflichtig. Es können auch Abschreibungen gemacht werden, so zum Beispiel für Werbekosten für ihre Mietobjekte oder Darlehen die vergeben werden. Gute Steuerberater wissen was alles geltend gemacht werden kann.
Einnahmen und Ausgaben sollten genau analysiert werden
War der Steuerfreibetrag für das Jahr 2015 bei jährlich 8472 Euro, wurde dieser im Jahre 2016 auf 8652 Euro angehoben. Bei Ehepaaren ist dieser Betrag doppelt zu rechnen. Alles was bis zu diesem Betrag an Einkünften zu verzeichnen ist, bleibt steuerfrei. Wer mehr Einkommen hat, ist gut beraten sich Gedanken darüber zu machen, wie Ausgaben das Einkommen legal senken können, denn einige Ausgaben dürfen vom Einkommen abgerechnet werden.
Hier einige Beispiele, das Einkommen durch Ausgaben legal zu senken. So können zum Beispiel abgezogen werden:
- Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
- Spenden zu wohltätigen Zwecken.
- Versicherungsbeiträge für Haftpflicht für Privat und KFZ.
- Etwa 20% der Ausgaben zum Liegenschaftsunterhalt und Reparaturen.
- Liegt eine anerkannte Behinderung vor dann auch der Behindertenfreibetrag.
- Ab 64 Jahren der Altersentlastungsbetrag.
- Ausgaben für ärztliche Maßnahmen wenn der zumutbare Selbstbehalt überschritten wird.
In vielen Fällen kann ein guter Steuerberater noch weitere Möglichkeiten finden, was vom Einkommen rechtmässig abziehbar ist. Wer keinen Steuerberater hinzuziehen möchte, kann im Internet jede Menge an downloadbaren Programmen finden, die exakt den steuerfreien Betrag errechnen, eventuell bleibt man in diesem Bereich. Die Programme sind an sich sehr einfach und logisch aufgebaut, man muss lediglich wahrheitsgetreu die entsprechenden Zahlen und Infos eingeben. Alle Fragen sind vorgegeben, dadurch kann auch nichts vergessen werden. Es ist es aber wichtig, dass gerade im Bereich Handwerkerrechnungen nichts vergessen wird, denn der Computer kann nur verarbeiten was ihm auch wirklich eingegeben wird. Vergessene Sachen können nicht berücksichtigt werden. Kommt am Ende ein steuerpflichtiger Betrag heraus, kann das Formular direkt als Steuererklärung ausgedruckt werden.
Das Aufbewahren sämtlicher Belege erleichtert das Ausfüllen des Formulars erheblich, es wird auch nichts vergessen. Das ganze Formular kann dann ganz einfach abgespeichert werden und zur Wiederverwendung im nächsten Jahr dienen. Der zeitliche Aufwand zum Ausfüllen verringert sich definitiv, eventuell müssen nur ein paar Kleinigkeiten geändert werden.