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In die richtigen Fonds investieren

von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

13. Juni 2018
In die richtigen Fonds investieren

Wenn man mit der Bank, die das Girokonto führt, nicht zufrieden ist, sollte gewechselt werden. Doch viele Kunden schrecken davor zurück, weil sie einen hohen Aufwand und viele Schwierigkeiten befürchten.

Für den Wechselwunsch der Kunden kann es viele Ursachen geben, wie hohe Gebühren, kurze Öffnungszeiten oder auch die geschlossene Filiale in der Nähe.

Bank muss unterstützen

Einige Kunden wissen allerdings nicht, dass ihnen die Bank beim Wechsel behilflich sein muss. Seit 2016 ist diese Unterstützung gesetzlich verankert. Die alte und die neue Bank sind verpflichtet, zu Gunsten des Kunden zusammenzuarbeiten. Das gilt übrigens nicht nur für den Wechsel unter Filialbanken, sondern auch bei Online-Anbietern.

Wie nimmt man die Hilfe in Anspruch?

Bei der neuen Bank kann ein Antrag auf Kontowechselhilfe gestellt werden. Dazu gehört eine Ermächtigung nach § 21 des Zahlungskontengesetzes. Das Formular dazu kann man in der Filiale ausfüllen oder findet es auf der Internetpräsenz der Online-Bank.

Die neue Bank fordert damit bei der Alten innerhalb von zwei Geschäftstagen eine Aufstellung an mit Daueraufträgen und Lastschriftmandaten. Außerdem informiert sie sich über die Überweisungen und Lastschriften der letzten 13 Monate.

Innerhalb von 5 Geschäftstagen muss die alte Bank diese Anforderungen bearbeitet haben. Ab wann Abbuchungen etc. nicht mehr bearbeitet werden, richtet sich nach einem Zeitpunkt, den der Kunde festlegt.

Auf der sicheren Seite

Damit alles reibungslos klappt, sollte man als Kunde die Liste, die die Bank von dem vorherigen Institut erhält, genau prüfen. Außerdem ist es ratsam, die Schließung des alten Kontos auf einen späteren Zeitpunkt zu legen als den Wechsel.

Ob der Kontowechselservice eine Gebühr kostet, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Aber erhoben werden darf eine solche Gebühr nur, wenn sie mit dem Kunden vereinbart worden ist. Die Schließung an sich darf nicht kostenpflichtig sein, und auch nicht die Zusendung von Daten über Lastschriften, Daueraufträge etc.