Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |


von: admin | Kategorie(n): Allgemein

4. September 2016

Mit Stichtag 01.01.2009 war es amtlich, auf Zinserträgen aus Kapitalanlagen muss eine Quellensteuer bezahlt werden, die seitdem von den Banken direkt in Abzug gebracht werden und Hrn. Schäuble und Co. überwiesen wird. Neu wird diese Steuer Abgeltungssteuer genannt, was sich etwas humaner anhört als Kapitalertragssteuer.

 

Zinsen aus Festgeldanlagen müssen versteuert werden

Einkommen die aus Festgeldanlagen resultieren müssen versteuert werden, das betrifft somit lediglich die Zinserträge und hat mit der Einlagesumme nichts zu tun. Diese Steuer wurde mit 25% festgelegt, das hört sich auch besser an als ein Viertel des Gewinnes geht an das Finanzamt. Wäre damit alles abgegolten, schön, aber nein dazu gesellt sich ein Solidaritätszuschlag von 5.5 %. Auch damit ist leider noch nicht Schluss, denn die Kirche möchte noch ihren Obolus abhaben und langt nicht ganz unbescheiden mit 8 – 9% auf die Gewinne zu. Der Freistaat Bayern und Baden- Württemberg sind hier etwas zurückhaltender, sie begnügen sich mit 8%, alle anderen Bundesländer sind der Ansicht 9% wäre schon gerechtfertigt. Damit die Bank auch die richtige Kirche glücklich machen kann, muss bei der Kontoeröffnung die Konfession angegeben werden. Damit sind alle Forderungen an Steuern abgegolten, was über bleibt gehört dem Anleger, er muss bei der Steuererklärung nichts mehr einsetzen.

 

Der Anleger hat bei der Abgeltungssteuer ein Mitspracherecht

Obwohl die Abgeltungssteuer doch recht hoch erscheint kann dies Vorteile bringen, denn der persönliche Steuersatz liegt bei Mittelverdienern höher als 25%. Liegt der persönliche Steuersatz jedoch unter 25% können Zugewinne aus Zinserträgen bei der ordentlichen Steuererklärung aufgeführt werden um somit unter Umständen weniger Steuerprozente bezahlen zu müssen. Die Differenz aus der Summe die die Bank bereits bezahlt hat, kann der Anleger beim Finanzamt geltend machen und zurückfordern. Wenn alle Fakten und Tatsachen klar belegt werden können wird sich daraus auch kein Problem ergeben.

 

Die Steuern auf Festgeldzinsen können eventuell vermieden werden

Jeder Anleger hat einen Steuerfreibetrag von 801 Euro, das heisst Gewinne bis zu diesem Betrag müssen nicht versteuert werden, bei Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 1602 Euro. Dies macht die Bank nicht automatisch, der Anleger muss, falls er in diesen Genuss kommen möchte, der Bank einen Freistellungsauftrag aushändigen. Die Bank ist nun in der Pflicht, die Zinsgewinne zu überprüfen, liegt der Gewinn darunter werden keine Steuern abgezogen. Hat die Bank jedoch keinen Freistellungsauftrag erhalten, wird automatisch versteuert. Ungerechtfertigte Steuern können theoretisch vom Finanzamt zurückgefordert werden, bringt jedoch einige Umtriebe mit sich.

 

Kleinverdiener können sich von der Abgeltungssteuer auf Festgeld befreien lassen

Personen die sehr gering verdienen, somit nicht einkommenssteuerpflichtig sind, haben die Möglichkeit sich von der Abgeltungssteuer befreien zu lassen. Das funktioniert aber nur, wenn die eigentlichen Einnahmen zuzüglich Zinserträge immer noch zu gering sind um regulär steuerpflichtig zu sein. Mit den nötigen Unterlagen versehen, muss dafür beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung eingeholt werden, die jeweils auf 3 Jahre ausgestellt wird, wenn alles seine Richtigkeit hat.

 

Wann zahlt die Bank die Zinsen?

Festgeldanlagen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden nach Ablauf ausgezahlt. Zinsen bei Festgeldanlagen mit mehr als einem Jahr Laufzeit werden jährlich ausgeschüttet. Somit ist die Ausschüttung nicht so hoch und eventuell sogar noch im Bereich des Freistellungsbetrages. In der Regel wird bei längerfristigen Anlagen auch im Vorfeld ausgemacht, was mit den Zinsen geschehen soll. Hier steht zur Auswahl, entweder auf ein anderes Konto überweisen oder dem Einlagekapital zuzuschreiben. Dies hat den Effekt, dass das Kapital erhöht wird und im nächsten Jahr etwas mehr an Zinsen anfallen. Steuertechnisch sind Anlagen auf ein Jahr die bessere Variante, allerdings zahlen längerfristige Anlagen die besseren Zinsen. Hier muss der Anleger genau rechnen, was für ihn persönlich die bessere Alternative ist.