Steuer für Kapitalerträge wird höher
Der Ertrag aus dem Verkauf von Anteilen offener Immobilienfonds ist derzeit steuerbefreit, allerdings nur, wenn man die Anteile mindestens 10 Jahre im Besitzt hatte. Doch damit ist ab nächstem Jahr Schluss.
Das ändert sich
Zwar tritt die o.g. Änderung in Kraft, aber andererseits wird ab 2018 auch jedem Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 100.000 Euro zugestanden. Das heißt also, dass bis zu dieser Höhe keine Steuern anfallen, was wahrscheinlich die meisten Kleinanleger betreffen wird.
Steuerpflichtiger ändert sich
Bislang ist derjenige steuerpflichtig, der das Geld angelegt hat. Künftig wird ein deutscher Immobilienfonds mit 15% aus dem Fondsvermögen zur Kasse gebeten. Die Fonds müssen dabei nicht nur Dividenden versteuern, sondern auch Mietverträge und Gewinne von Verkaufserlösen der Immobilien. (inländische Einnahmen)
Durch die Steuerzahlung des Fonds kommt weniger Geld beim Kleinsparer an, der zwar wegen des Freibetrages de facto steuerbefreit wäre, aber einen Verlust erleidet. Folgendes Beispiel macht dies deutlich: Ein Anlegerpaar, das wenig Steuern zahlt, kann durch den Sparerfreibetrag die Kapitalertragssteuer sparen, wenn es den Freibetrag von 1.602 für ein Ehepaar nicht überschreitet. Doch da in Zukunft der Fonds schon die 15% abführen muss, ehe das zustehende Geld beim Sparer ankommt, hat auch derjenige, der über einen Freibetrag verfügt, quasi Steuern mitbezahlt.
Immobilienfonds werden zur Kasse geben
Die Umgehung der Steuern durch zehnjährige Haltepflicht entfällt. Der Fonds muss auch bei längeren Anlagen zahlen. Es gibt eine Übergangsregelung, die den Schnitt weniger hart wirken lassen soll. Dennoch bekommen die Anleger weniger Geld heraus als geplant.
Nähere Infos findet man in einer Broschüre des BVI-Verbandes. Denn viele Kleinsparer werden betroffen sein, weil die Nichtveranlagungsbescheinigung für diejenigen, die als Paar unter 17.640 Euro einnehmen, im nächsten Jahr wegfallen wird.