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Mit oder ohne Wohnriester finanzieren?

von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

30. Mai 2018
Mit oder ohne Wohnriester finanzieren?

Viele träumen den Traum vom Eigenheim, und das vor allem wegen der Kinder, die im eigenen Garten spielen und ein größeres Zimmer bekommen sollen. Helfen soll dabei das sogenannte Baukindergeld, welches vor allem auf dem Land auf Zuspruch stoßen dürfte. Wie Hermann-Josef Tenhagen in „Spiegel-Online“ schrieb, rechnet er allerdings mit einer Verteuerung von Immobilien in städtischen Gebieten.

Das plant die Große Koalition

Die GroKo will mit einem Baukindergeld das Wohneigentum im Land fördern. Junge Familien stehen dabei im Mittelpunkt der Bemühungen. Wie der Autor findet, sind diese Förderungen vor allem für den ländlichen Raum ein Gewinn. Die Finanzierung der eigenen Immobilie soll dort mit einer Förderung von 1.200 Euro pro Kind und Jahr erleichtert werden.

Rechnet man mit drei Kindern, eine Familiengröße, in der die Miete einer adäquaten Wohnung ganz schön zu Buche schlägt, sind das immerhin in 10 Jahren 36.000 Euro, um die die Finanzierung de facto gekürzt wird. Besonders in manchen ostdeutschen Dörfern, wie in Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie Mecklenburg-Vorpommern, bekommt man für dieses Geld schon ein Haus oder sogar einen Hof.

Die sogenannte Wohnraumoffensive der Koalition hat ausgerechnet: 1,4 Millionen Familien in Deutschland haben mindestens drei Kinder. Und dass Familien mit Kindern auf dem Land herzlich willkommen sind, kann man nachvollziehen. Denn nur mit dem Zuzug von Familien werden Kindergärten und Schulen erhalten, wird die Zuwendung vom Land höher und die gesamten Aussichten des Dorfes besser.

So wird das Baukindergeld gezahlt

Damit man Anspruch auf das Baukindergeld hat, darf man als Familie nicht mehr als 75.000 Euro verdienen plus 15.000 Euro pro Kind im Jahr. Derzeit kann es noch nicht beantragt werden, da die Rahmenbedingungen noch nicht klar sind. Allerdings wird es rückwirkend ab Januar 2018 gezahlt. Die Auszahlung übernimmt die KfW. Gezahlt wird für jedes Kind maximal 10 Jahre lang, allerdings nur, bis es 18 ist. Anspruch darauf hat jeder, der baut oder ein Haus kauft; die entsprechenden Anträge sollen ab August gestellt werden können.