Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Unseriöse Angebote

von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

30. Mai 2017
Unseriöse Angebote

Zinsen sind eine Einnahme, die versteuert werden muss. Doch wer muss dafür Sorge tragen, dass dies geschieht? Anleger oder Bank? Und was hat der Sitz der Bank damit zu tun?

Was ist die Abgeltungssteuer?

Zinsgewinne aus Tages- und Festgeldkonten sind Kapitalerträge, ergo müssen sie versteuert werden. Diese Abgabe beläuft sich auf 25% plus Solizuschlag und eventuell Kirchensteuer. Damit nicht jeder Kleinsparer diese Steuer wegen eines kleinen Sparbuches entrichten muss, gibt es in Deutschland einen Sparer-Freibetrag. Dieser liegt pro Person bei 801 Euro, für Ehepaare bei 1.602 Euro.

Damit dieser Freibetrag ausgeschöpft wird und die Bank nicht zu Unrecht Steuern abführt, muss der Sparer dafür Sorge tragen, dass er der oder den jeweiligen Banken einen sogenannten Freistellungsauftrag erteilt. Damit weiß die Bank, dass die bei ihr erwirtschafteten Zinsgewinne noch unterhalb der Freigrenze lieben und nicht abgeführt werden sollen.

Die automatische Besteuerung durch das Bankhaus

Bei einer Bank mit Sitz in Deutschland wird die Steuer von der Bank an das Finanzamt abgeführt, sofern o.g. Freistellungsauftrag nicht erteilt wurde oder nicht ausreicht. Für den Anleger ist die Sache damit erledigt – er muss entweder keine Steuern zahlen, oder die Bank hat seine Steuer bereits von der Rendite abgezogen und an das Finanzamt überwiesen, noch bevor er diese bekommen hat.

Hat die Bank, bei der die Zinsen erwirtschaftet wurden, ihren Sitz außerhalb von Deutschland, muss der Sparer die Zinsen durch Angabe in seiner Einkommenssteuererklärung versteuern. Da der Fiskus über die Zinsgewinne im Ausland in der Regel informiert ist, gibt es Nachfragen, sofern die Einkommenssteuererklärung keinen hinreichenden Beleg dafür liefert, wie viel mit Zinsen eingenommen worden ist.

Denn EU-weit sind alle Banken dazu verpflichtet, den nationalen Steuerbehörden solche Informationen zukommen zu lassen.

So funktioniert die Information

Erzielt ein deutscher Sparer bei einer französischen Bank einen Zinsgewinn, bekommt er diesen voll ausgezahlt. Die Zahlung wird allerdings der französischen Steuerbehörde gemeldet, die diese Info ihrerseits an den deutschen Fiskus weitergibt. Gibt nun der Steuerzahler diese Zinszahlung in seiner Steuererklärung nicht an, kann der Fiskus nachfragen und die Berichtigung der Steuererklärung verlangen.