Können sich Kunden ab dem neuen Jahr sicherer fühlen?
Nicht selten ist die unpassende Beratung bei Gelddingen Anlass zu Ärger und Streitigkeiten. Eine Anlageberatung muss nicht nur korrekt sein, sondern auch auf den jeweiligen Kunden und seine Wünsche zugeschnitten – im Idealfall. Nun tritt zum 1.1.18 ein neues Gesetz in Kraft, welches EU-weit für mehr Transparenz und Sicherheit für die Kunden sorgen soll. Auch freie Finanzberater sind betroffen – und sind über die Mehrarbeit nicht gerade begeistert. Was steckt dahinter?
Markets in Financial Instruments Directive II
Die Arbeit der Berater wird aufwändiger, so viel steht fest. Doch wie genau die Vorschriften aussehen sollen, ist noch immer nicht klar. Doch sicher ist, der bürokratische Aufwand nimmt zu, und das wird nach sich ziehen, dass sich Berater zusammenschließen.
Die Richtlinie sieht vor, dass jeder Finanzberater von mehreren Anbietern Möglichkeiten offen legen muss, damit der Kunde aus einem breiten Angebot wählen kann. Diese Regelung sowie Weitere werden von der Bundesregierung als deutsches Recht eingeführt.
Prüfung der Eignung
Die Finanzberater müssen prüfen, ob eine bestimmte Anlageart für einen Anleger geeignet ist. Dazu gehören auch gewisse Vergleiche, und er muss seine Meinung dem Kunden gegenüber vertreten und erläutern.
Fazit:
Derzeit sind rund 39.000 freie Finanzberater im Land tätig. Viele arbeiten nicht vollkommen selbstständig, sondern sind Finanzvertriebsunternehmen wie der DVAG angeschlossen. Hier wird eine bestimmte Auswahl von Produkten vorgegeben.
Meist verkaufen die Berater Fonds sowie mitunter auch Versicherungen. Sie erhalten für den Verkauf eine Provision, sowie eine laufende Betreuungsprovision. Manche Berater arbeiten mit einem anderen Vergütungssystem und verlangen vom Anleger ein Honorar. Dabei wird dann ein anderer Bereich der Anlagen empfohlen, für den es keine Provisionen gibt.
Derzeit ist noch unklar, ob die Berater ähnliche Forderungen wie Banken erfüllen werden müssen, die beispielsweise Beratungsgespräche aufzeichnen und archivieren müssen.
Konkretes wird vom Bundeswirtschaftsministerium erwartet, wobei die entsprechende Verordnung noch nicht erlassen wurde.