Die Angst vor der Währungskrise hat Auswirkungen auf kommende Erbschaften
Zwar sind die Sorgen, die Vermögende haben nicht mit denen zu vergleichen, die Menschen mit geringem Einkommen plagen, aber auch wer Geld hat, macht sich Sorgen. Und zwar darum, wie er seinen Wohlstand erhalten kann in Zeiten, wo es der Währung schlecht geht.
In der letzten Zeit haben sich viele mit Gold oder Immobilien eingedeckt und hofften somit, einer eventuellen Krise zu entgehen. Zwar hat das Edelmetall in den letzten Monaten viel von seinem damaligen Preis eingebüßt, was aber an der Beliebtheit bei den Anlegern nur wenig ändert.
Der Abwärtstrend beim Goldpreis wurde vor allem dadurch gefördert, dass Investoren Fonds auf das Edelmetall in Größenordnung veräußerten. Doch die Privatanleger stört das nicht. Sie wollen weiter die Goldbarren in ihrem Besitz wissen. Auch als Schmuck ist das Metall weiter beliebt – im ersten Quartal 13 stieg die Nachfrage noch einmal um 12%, obwohl sie vorher schon rekordverdächtig hoch lag.
Die Anleger verzichten dabei ganz bewusst auf eine Rendite, die es ja beim Gold nicht gibt – aber sie fühlen sich sicher, da diese Anlage als Altersvorsorge niemals ganz ihren Wert verlieren wird. Auch diejenigen, die ans vererben denken, sind dem Gold zugeneigt. Denn so kann man der nachfolgenden Generation eine stabile Anlage hinterlassen. Eine entsprechende Umfrage hat ergeben, dass sich der Anteil der Selbstständigen, die sich vorgenommen haben, Gold zu vererben, im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hat.
Bisher ist der Anteil des Edelmetalls in Erbschaften eher gering. Etwa 3%, so wird geschätzt. Allerdings sind in der Planung der kommenden Erbschaften bereits 8% enthalten. So ist eine Verdreifachung zu beobachten.
Dieser Trend setzt sich bei der gesamten Bevölkerung durch, nicht nur bei den Selbstständigen. Überhaupt möchte man bei Erbschaften und Altersvorsorge eher auf Sachwerte setzen. Immobilien machen inzwischen mehr als die Hälfte aus, und rund 64% werden Immobilien in den nächsten Jahren vererben.
Im Gegenzug wird reines Geldvermögen von der Bedeutung her abnehmen. Der Anteil von Barschaft bei den Erbschaften wird Experten zufolge von rund 70 auf rund 60% abnehmen. Als Erbe von Sachwerten gelten besondere Regelungen, wobei zunächst die Freibeträge die gleichen sind wie bei Bargeld. Dieser beträgt für Ehegatten eine halbe Million, für Kinder 400.000 und bei Enkeln 200.000 Euro.
Allerdings ist es bei Immobilien nicht ganz so einfach, eben diesen Wert festzulegen. Denn für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer muss eine Bewertung stattfinden. Gleiches ist bei Edelmetallen und Aktien der Fall. Ist eine vererbte Immobilie vermietet, so gilt dabei, dass das sogenannte Ertragswertverfahren angesetzt wird. Dabei werden zur Bewertung des Gebäudes/Grundstückes die Mietverträge und der Bodenwert berücksichtigt.
Anders verhält sich das bei Immobilien, die selbst genutzt sind. Dabei wird ein Vergleichswertverfahren angesetzt. Das heißt, dass sich die Bewertung an Vergleichsobjekten orientiert. Daneben gibt es noch das Sachwertverfahren. Dabei werden die Baukosten sowie Wert von Grund und Boden in die Berechnung einbezogen.
Der Stichtag für die Bewertung ist der Tod des Erblassers, denn mit diesem Datum wurde die Erbschaft theoretisch fällig. Zieht man noch zu Lebzeiten eine Schenkung in Erwägung, dann hat man mehr Spielraum, auch zeitlich gesehen. So kann man sich möglichst auf ein Datum einigen, bei dem der Wert gering einzuschätzen ist.
Der Vorteil einer Schenkung: die genannten Freibeträge können aller 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden. Das Schenken von Geld oder Gold muss dem Fiskus angezeigt werden, auch wenn es, anders als bei Grundstücken, keine notariellen Unterlagen dafür gibt. Eine eventuelle Steuerhinterziehung bei solchen Schenkungen verjährt nicht.
Da der Preis für Gold momentan verfällt, ist ein günstiger Zeitpunkt, über eine solche Schenkung nachzudenken. Denn in absehbarer Zeit, so mutmaßen Experten, wird das Edelmetall wieder besser im Preis dastehen.
Bildquelle: © Albrecht E. Arnold / PIXELIO
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