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Spekulation mit unbebauten Grundstücken

von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

26. Juni 2018
Spekulation mit unbebauten Grundstücken

Als Geldanlage nach wie vor beliebt sind Grundstücke. Doch auch wer ein solches kauft, weil er in absehbarer Zeit privat dort bauen möchte, sollte Einiges beachten. Die Vorschriften sind verschärft worden, weil Spekulanten das Handwerk gelegt werden soll. Das zieht nicht nur Positives nach sich.

Käufer und Verkäufer haben viel zu beachten

Ob Käufer oder Verkäufer – wer sich an einem Kaufvertrag für Bauland beteiligt, hat an Einiges zu denken. Steuern, Baugenehmigungen, die Umwandlung von Grünfläche in Bauland; die Frage, ob der Kauf am besten jetzt abgewickelt wird oder erst später, scheint immer wieder aktuell zu sein.

Fristen einhalten, sonst schlägt der Fiskus zu

Ein unbebautes Grundstück sollte erst nach der Spekulationsfrist von 10 Jahren weiterverkauft werden, sonst droht eine erhebliche Steuerlast. Denn dann muss der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Vererbt oder verschenkt man das Grundstück an Angehörige, dann gilt diese Frist auch – allerdings ab dem Kaufdatum des Verschenkers.

Unbebaute Grundstücke sind ausgenommen

Ausnahmen von dieser Spekulationsfrist gibt es nur bei bebauten Grundstücken. Steuerfrei sind Immobilien, die als eigenes Wohnhaus dienen. Vermietet man das Haus oder Teile davon, muss man, um Steuerfreiheit genießen zu können, mindestens die drei Jahre vor dem Verkauf darin gewohnt haben.

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Kommune ist das Maß aller Dinge. Dort wird festgelegt, wo gebaut werden darf und für welchen Zweck. Bauerwartungsland heißt beispielsweise, es könnte dort gebaut werden, doch eine Garantie gibt es nicht. Solches Bauerwartungsland ist daher eine spekulative Sache. Bauland ist die Fläche erst, wenn sich die Gemeinde verpflichtet, sie zu erschließen.

Die Umwandlung

Eine Umwandlung von Grünfläche in Bauland ist nur möglich, wenn das Grundstück im Flächennutzungsplan der Gemeinde als potentielles Bauland vorgesehen ist. Damit man dort mit Spekulationen Geld verdienen kann, muss man rechtzeitig (und meist illegal) davon erfahren haben, was mit dem Land geschehen soll. Zahlt man aber Geld oder ähnliche „Gefälligkeiten“, um an solche Insider-Infos zu kommen, wird die ganze Sache sogar strafbar.