Pauschalversteuerung für Gewinne aus Finanzgeschäften
Anleger und Sparer – sie alle müssen ihre Zinsen, Dividenden und Co versteuern. Dazu kommen noch Soli und eventuell Kirchensteuer.
Abgeltungssteuer seit 2009
Die mehrfach modifizierte und dann 2009 in der derzeit geltenden Fassung festgelegte Abgeltungssteuer sieht vor, dass von allen Kapitalerträgen eine Summe von einem Viertel an den Staat abgeführt werden muss. Darauf werden noch Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer aufgeschlagen, sodass es rund 28% werden, die man von den Gewinnen einbüßt.
Wer einen höheren persönlichen Steuersatz hat, kann sparen, wenn er die Steuer mit dem pauschalen Abzug durch die Bank begleicht. Andererseits zahlen natürlich solche Anleger drauf, die einen geringen Steuersatz haben, und dennoch die Steuer von der Bank pauschal abführen lassen.
Geringverdiener können wählen
Wer wenig verdient, hat daher ein sogenanntes Wahlrecht, wie er die Steuer begleichen möchte. Wer also im Vorhinein weiß, dass er einen geringeren Steuersatz haben wird, kann die Kapitalerträge lieber in der Anlage KAP bei der Einkommenssteuererklärung angeben. In diesem Fall führt die Bank die pauschalierte Steuer nicht ab, und der Steuerzahler wird nur mit seinem persönlichen Steuersatz veranlagt.
Sparerfreibetrag
Allerdings muss nicht jeder ab dem ersten Euro seine Kapitalerträge versteuern. Es gibt einen Steuerfreibetrag. Dieser liegt bei Alleinstehenden bei 750 Euro pro Kalenderjahr und wird noch um einen Werbungskostenbetrag von 42 Euro erhöht. Bei Verheirateten, die zusammen veranlagt werden, sind die Beträge jeweils verdoppelt. Erst darüber hinaus gehende Einkünfte werden entsprechend versteuert.
Diverse Steuerrechner im Netz helfen, einen Überblick über diese Steuer zu erhalten. Hier können Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne eingegeben werden sowie der Familienstand. So bekommt man angezeigt, welche Steuerhöhe aus diesem Teil der Einkünfte anfällt. Dabei werden Werbungskosten und Sparerfreibetrag natürlich berücksichtigt (deshalb die Angabe ob alleinstehend oder verheiratet).
Übrigens: möchte man, dass der Steuerbetrag pauschal von der Bank abgeführt wird, kann man dieser den entsprechenden Freibetrag zuteilen, damit nicht unnötig viel an den Fiskus abgeführt wird. Zu diesem Zweck kann der Freibetrag auch zwischen verschiedenen Banken aufgeteilt werden.
Eine Korrektur ist jederzeit über die Einkommensteuererklärung möglich.