Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |


von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

12. Februar 2017

Bausparkassen lassen sich in Zeiten niedriger Zinsen gern das Eine oder Andere einfallen, um die Bestandskunden um diverse Beträge zu erleichtern. Der neueste Coup: von den Kunden werden für laufende Sparverträge Gebühren erhoben, die sie dadurch legalisieren, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich abgeändert werden. Doch die Bausparer können sich wehren.

Jährliche Servicepauschale

Das Ganze hat auch einen wohlklingenden Namen bekommen: jährliche Servicepauschale. So können die Bausparkassen ihre sinkenden Erträge auf die Kunden abwälzen. Vor allem DEBEKA, Signal Iduna und die LBS Bayrische Landesbausparkasse sind damit in die Schlagzeilen geraten. Die Information kam über Focus Online von der Verbraucherzentrale Bremen.

Und so fällt die Pauschale aus

Wie von der DEBEKA zu hören war, wird es ein jährliches Entgelt auf alle die Verträge geben, die mit einem nicht mehr angebotenen Tarif abgeschlossen wurden und sich noch in der Ansparphase befinden. Die Gebühr soll 12 bzw. 24 Euro betragen und wird den ohnehin lächerlichen Zins der Bausparer schmälern oder sogar auffressen. Doch Gebühren pro Jahr, die völlig willkürlich erhoben werden, sind nichts Neues. Wüstenrot verlangt sogar für die aktuellen Tarife jährlich 15 Euro von den Kunden.

Kunden müssen die moderne Wegelagerei nicht akzeptieren

Die gute Nachricht: die Kunden können sich wehren. Denn die Bausparkasse muss für das Prozedere die AGB ändern –und dem kann der Kunde widersprechen. Dies muss in schriftlicher Form geschehen und innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntwerden bei der Bausparkasse eingehen. Dann kann die Gebühr nicht erhoben werden.

Ähnlich sollte man als Kunde auch Widerspruch einlegen, wenn man die Kündigung bekommt, weil man einen alten, noch besser verzinsten Bausparvertrag trotz Zuteilungsreife noch bestehen lässt und als gut verzinste Anlage nutzt. Hier steht die Entscheidung der Gerichte aus – ein früher Widerspruch gegen die Kündigung schadet aber auf keinen Fall – schließlich wird diese auch nur ausgesprochen, weil die Bausparkassen um ihre Millionengewinne fürchten.