Was man über vermögenswirksame Leistungen wissen sollte Teil 1

Vermögenswirksame Leistungen, die sogenannten VL, sind ein Geschenk des Arbeitsgebers und des Staates, dass sich viel zu viele Arbeitnehmer entgehen lassen. Dabei ist es je nach Firma unterschiedlich, ob und wie viel jeder bekommt – doch die Nachfrage lohnt sich.
Der Höchstbetrag, den ein Arbeitnehmer bekommen kann, liegt bei 40 Euro. Wie viel genau gezahlt wird, ist im jeweiligen Tarifvertrag oder sogar im Arbeitsvertrag geregelt. Wie der Angestellte dieses Geld verwendet, ist ihm überlassen – es stehen verschiedene Anlageformen zur Verfügung. Jedoch sollte man vor Abschluss eines Vertrages genau prüfen, ob dieser förderfähig ist, also ob die VL darauf eingezahlt werden dürfen.
Zur Verfügung stehen Banksparpläne, Bausparverträge, Fondssparpläne oder auch die Tilgung einer Baufinanzierung.
Liegt man mit dem zu versteuernden Einkommen innerhalb gesetzlicher Grenzen, kann man sogar noch zusätzliches Geld vom Staat dazu erhalten. Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind die zu beantragenden Leistungen.
Um die vollen Förderungen zu erhalten kann es sinnvoll sein, die 40 Euro aus eigenen Mitteln zu erreichen. Bekommt man also beispielsweise nur 10 Euro vom Arbeitgeber, zahlt man aus eigener Tasche noch 30 dazu – vor Steuer über das Gehalt. So bekommt man die vollen Förderungen und hat das Geld nicht, wie das übliche Einkommen, versteuert.
Die Verträge müssen mindestens 7 Jahre laufen – erst dann kann der volle Betrag samt Zulagen ausgezahlt werden.
Mit der VL lässt sich prima Vermögen aufbauen, auch wenn es nur kleine Beträge sind. Doch diese sollte man sich nicht entgehen lassen. Der Ablauf ist einfach: Der Arbeitnehmer schließt einen solchen Vertrag ab und legt diesem dem Arbeitgeber vor. Dann wird automatisch das Geld dorthin überwiesen – inklusive des Eigenanteils, da den der Arbeitgeber gleich einbehält. Üblicherweise sind von den genannten sieben Jahren 6 Einzahljahre und ein Ruhejahr. Deshalb kann man nach sechs Jahren einen neuen Vertrag beginnen. Bei Bausparverträgen muss sieben Jahre eingezahlt werden.