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Hausverkauf durch Zwangsvollstreckung

von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

6. August 2018
Hausverkauf durch Zwangsvollstreckung

Das Prinzip ist einfach – ein Haus bauen, dieses finanzieren, in dem man die Raten statt der Miete zahlt, und das Haus ist die Sicherheit der Bank. Doch gibt es Streit ums traute Heim, beispielsweise bei einer Scheidung, kann dies zur Zwangsvollstreckung führen, und diese bringt meist so wenig ein, dass noch Schulden übrig bleiben. Auch wenn sich Erben streiten, haben selten alle einen adäquaten Gewinn von einer Zwangsvollstreckung zu erwarten.

Öfter als gedacht

Die Statistiker haben errechnet: fast jedes zweite Grundstück und jedes fünfte Ein- oder Zweifamilienhaus kommt für eine Teilungsversteigerung unter den Hammer. Dies bedeutet Geldverlust – in fast allen Fällen.

Streitigkeiten zwischen Erben oder Geschiedenen enden mit einer Zwangsversteigerung. Rund ein Viertel der in Deutschland erzielten Erlöse aus Zwangsversteigerungen stammt aus Teilungsversteigerungen. Wahrscheinlich wegen des derzeit niedrigen Zinsniveaus gingen im ersten Halbjahr 2018 die Zwangsversteigerungen zurück – denn die Raten sind niedrig und können auch bei schwindendem finanziellen Polster noch gestemmt werden. Arbeitslosigkeit und Krankheit führen nicht zwangsläufig zu Problemen, die den Hauserhalt unmöglich machen.

Die Zahl der Teilungsversteigerungen allerdings nahm zu. Hintergrund könnte sein, dass auch die Zahl der Scheidungen permanent anwächst und viele dieser Ehetrennungen mit dem Verkauf des gemeinsamen Hauses endet.

Um den Verlust, der schließlich beide trifft, zu minimieren, sollte man versuchen, dass einer die Immobilie übernimmt und den anderen auszahlt. Dafür sollten beide ein wenig Entgegenkommen zeigen: eine lang gestreckte Zahlung kann für beide von Nutzen sein und verhindert einen Verkauf unter Wert. Oder der Verkauf wird ohne Zwangsvollstreckung auf dem „normalen“ Verkaufsweg über einen Makler geregelt, der dann den realen Wert vom Käufer erzielt.