Vermögenswirksame Leistungen nutzen

VL sollte jeder Arbeitnehmer kennen – die vermögenswirksamen Leistungen, oder anders gesagt, zusätzliches Geld vom Arbeitgeber. Doch die Statistik zeigt, dass längst nicht jeder diese Geldquelle nutzt, der Anspruch darauf hätte.
So viel gibt es vom Arbeitgeber dazu
Wie viel es wirklich ist, hängt von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ab. Doch es sind mindestens 6,95 Euro und höchstens 40 Euro monatlich. Wer klug ist, stockt den Höchstbetrag von 40 Euro aus eigener Kasse auf, wenn der Arbeitgeber weniger bezahlt – denn dann legt der Staat noch was drauf.
Tarifliche Leistung VL
Die vermögenswirksamen Leistungen sind eine tarifliche Geldleistung. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Leistung. Wer verkürzt arbeiten geht, bekommt die VL nur anteilig ausgezahlt. Wer in Probezeit ist, als Rentner noch arbeitet oder selbstständig ist, bekommt die VL nicht.
Prüfen und nachfragen
Steht nichts in der tariflichen Vereinbarung, sollte geprüft werden, ob dazu ein Passus im Arbeitsvertrag zu finden ist. Ist dies nicht der Fall, kann bei der Personalstelle nachgefragt werden.
Geringverdiener bekommen dafür vom Staat einen Zuschuss. Die sogenannte Arbeitnehmerzulage bekommt, wer allein ein zu versteuerndes Einkommen von unter 17.900 Euro hat oder zusammen mit dem Partner 35.800 Euro. Allerdings muss hier der wohnwirtschaftliche Zweck nachgewiesen werden. (siehe Verwendungszweck)
Verwendungszweck
Damit man das Geld vom Arbeitgeber bekommt, muss man ein entsprechendes Sparprodukt abschließen. Dorthin zahlt der Arbeitgeber direkt, man bekommt das Geld also nicht mit dem Gehalt ausgezahlt.
Das kann ein Aktienfonds sein, der allerdings risikoreich ist. Oder ein Bausparvertrag, der nur wenig Ertrag bringt. Auch ein Baukredit kann mit VL getilgt werden.
Das Üblichste ist ein Bausparvertrag. Hat man diesen abgeschlossen, geht man zum Arbeitgeber und übergibt die entsprechenden Daten. Außerdem kann man beantragen, dass die VL vom Gehalt bis zur 40-Euro-Grenze aufgestockt werden. Gehen diese 40 Euro (unversteuertes!) Geld jeden Monat auf den Bausparvertrag, bildet sich hier ganz nebenbei ein kleines Vermögen, welches dann tatsächlich zum Bauen oder kaufen von Wohneigentum genutzt werden kann, denn an dem Guthaben beim Bausparvertrag hängt auch das preisgünstige Bauspardarlehen.
Zwar ist dieses momentan aufgrund der geringen Baufinanzierungszinsen nicht besser als ein anderer Immobilienkredit, aber das kann sich in Zukunft auch wieder ändern.