So lässt sich die gesetzliche Rentenkasse zur Geldanlage nutzen
Die Rentenversicherung für Angestellte ist eine Pflichtversicherung, in die man je nach Einkommenshöhe einzahlt, ob man das möchte oder nicht.
Wer zusätzlich dort freiwillig einzahlen will, kann dies eigentlich nicht tun. Aber hier wird sich etwas ändern, bzw. es gibt eine „Hintertür“.
Zahlung von freiwilligen Beiträgen
Laut § 187 a des Sozialgesetzbuches VI gibt es die Möglichkeit, Zahlungen von Beiträgen vorzunehmen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente. Dies sind de facto freiwillige Beiträge in die Pflichtversicherungskasse.
Der Hintergrund
Wer früher als es ihm gesetzlich zusteht in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen leben. Doch man kann bei der Rentenkasse beantragen, dass man rechtzeitig die Abschläge ausgleichen möchte, um dann eher mit voller Rente in Ruhestand zu gehen. Formlos ist dies ab Juli 2017 möglich, und zwar für alle, die über 50 Jahre alt sind, bislang ging dies nur, wenn man über 55 Jahren alt war.
Hintertürchen für mehr Altersrente
Zwar kann man dies heute so beantragen, ob man aber tatsächlich früher in Rente geht, bleibt abzuwarten und ist nicht verpflichtend. Das heißt, man kann auch zum regulären Alterseintritt in die Rente gehen und bekommt dann mehr ausgezahlt.
So lautet eine Faustregel
Natürlich muss sich jeder, der daran Interesse hat, ausrechnen lassen, wie sich das für ihn auswirken würde. Aber als Faustregel kann gelten: will man ein Jahr früher in Rente gehen und ein Minus von 50 Euro monatlich ausgleichen, muss man ca. 12.000 Euro einzahlen.
Frührentner können nun profitieren
Frührentner können ihre Rente erhöhen, in dem sie freiwillige Beiträge einzahlen. Das trifft nicht versicherungspflichtige Rentner bis zur regulären Altersgrenze. Wer also während des Rentenbezugs einen größeren Geldbetrag zur Verfügung hat, kann bis zu 1.200 Euro monatlich einzahlen.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können zudem zu fast 90% von der Steuer abgesetzt werden.
So sieht die Rendite aus
Wie „Finanztest“ belegte, ist die Rendite gar nicht schlecht. Nimmt man an, dass in den letzten 10 Jahre vor Renteneintritt, also ab ca. 55, rund 40.000 Euro eingezahlt werden, (rund 4.000 Euro jährlich), kann auf diese Art und Weise eine höhere Rendite erwirtschaften als beispielsweise mit der privaten Rürup-Rente. Bei gleicher Einzahlung würde diese eine Auszahlung von 116 Euro monatlich bewirken, bei der Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse wären es dagegen 171 Euro.