Sichere Geldanlage – Der Bausparvertrag
Tages- und Festgeld sind beim Thema sichere Geldanlage die Nummer eins bei den deutschen Sparern. Doch dank der fragwürdigen „Draghischen Geldpolitik“ ist der deutsche Sparer hart getroffen. Für Draghi kein Anlass, darauf Rücksicht zu nehmen oder gar an dieser Situation etwas zu ändern. Er bleibt bei seiner Position des lockeren Geldes und eines extrem niedrigen Leitzinssatzes.
Bausparen
Da gab es mal „Goldene Zeiten“, vor dem Börsencrash im Jahr 2000. Vorbei. Aber immerhin, nach einer Zeit in der das Bausparen als eine muffig anmutende Form der Kapitalanlage galt, hat es eine gewisse Renaissance erfahren. Zwar müssen sich die Anleger mit kleineren Brötchen begnügen, aber immerhin…
Bausparen ist eine „alte“ deutsche Tradition und entspricht der deutschen Mentalität. Und dazu gehört u. a., dass Oma und Opa für die Enkel einen Bausparvertrag einrichten. Und Traditionen sind ein Stück nationaler Integrität, sie bestimmen oft positiv das Handeln und Verhalten. Der Bausparvertrag lebt von kontinuierlichen Einzahlungen. Aber auch Sonderzahlungen sind möglich. Die können sich aus den verschiedensten Anlässen ergeben zu denen Geburtstage, Festtage oder andere Anlässe gehören.
Anleger, die sich für einen Bausparvertrag entscheiden, haben durchaus Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss des Vertrages. Deren Hauptbestandteil ist die Möglichkeit einer Veränderung des Verwendungszwecks. Und das kann Vorteile haben. Gerade deshalb, weil diese Form der Geldanlage in der Regel eine recht langfristige ist. Und da können sich die Umstände ändern. Die vergangenen Jahre haben es gezeigt.
Zu den üblichen Gewohnheiten der Anbieter gehört beim Abschluss eines Bausparvertrages die Vereinbarung einer so genannten Abschlussgebühr. Sie kann etwa bei 1 bis 1,6 Prozent, bezogen auf die vereinbarte Bausparsumme, liegen.
Die Vermittler von Bausparverträgen leben von der Provision. Deshalb stimmen deren Interessen nicht unbedingt mit denen der Bausparer überein. Der Anleger sollte überlegen, ob er sich auf alle Angebote des Vermittlers einlässt, ohne die Grenzen ausgetestet zu haben.
Insbesondere versuchen die Anbieter gern, die Aufteilung der Sparbeiträge in zwei Vertragslaufzeiten zu erreichen. Eine, die eine kürzere und eine, die eine längere Laufzeit haben. Ziel ist es, den kürzer laufenden Vertrag optional in den länger laufenden zu integrieren. Zumindest in der Vergangenheit wurde oft die Bausparsumme des Vertrages der länger läuft nicht ausschließlich auf der Basis der zu zahlenden Sparrate ermittelt, sie bezog die Ablaufleistung des kürzer laufenden Vertrages von Anfang an mit ein. Die höhere Bausparabschlussgebühr ging zu Lasten des Sparers und die ersten Raten dienen nur dazu, die Erzielung der Abschlussprovision zu erreichen. Krass wird es, wenn es dann zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung kommt, nämlich vor Erreichen der notwendigen Bewertungsziffer. In den überwiegenden Fällen verfällt damit der Anspruch auf Rückzahlung der Abschlussgebühr.
Bausparverträge sind eine längerfristige Anlage. Die Mindestlaufzeit beträgt üblicherweise sechs Jahre. Aber auch hier gilt das bereits Angedeutete: Bausparverträge sind durchaus flexibel gestaltbar. So gibt es auch wesentlich kürzere Laufzeiten, die z. B. lediglich zwölf Monate umfassen. Über das Kapital kann der Sparer verfügen, sobald der Vertag seine „Zuteilungsreife“ erreicht hat. Dieser Zeitpunkt ergibt sich bei erreichen der Bewertungsziffer. Diese wird ermittelt durch einen Koeffizienten aus dem Sparbeitrag, der Anspardauer und dem Mindestguthaben. Für Sparer, deren Absicht primär darin besteht, ein Bauspardarlehen in eine Baufinanzierung einzubringen empfiehlt es sich, den Bausparvertrag in zwei Verträge zu spalten. Das führt dazu, dass die beschriebene Bewertungsziffer schneller erreicht wird.
Die staatliche Förderung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Bausparvertrages wurde erheblich eingeschränkt. So gibt es u. a. seit 2009 die Option der Bausparprämie nicht mehr. Sie kann zwar beantragt werden, jedoch für den Fall, dass keine wohnwirtschaftliche Verwendung stattfindet, wird sie bei Auszahlung des Vertrages wieder einbehalten. Sie wird außerdem auf maximal 512 Euro Sparbeitrag im Jahr limitiert. Weiterhin wird das zu versteuernde Einkommen des Anlegers berücksichtigt. Es darf bei Alleinstehenden nicht höher als 25.600 Euro und bei Eheleuten nicht mehr als 51.200 Euro betragen.
Auch vermögenswirksame Leistungen können in einen Bausparvertrag eingebracht werden. Hierfür erhält der Anleger neun Prozent Arbeitnehmersparzulage, maximal jedoch lediglich bis zu einer Sparleistung von 480 Euro pro Jahr. Dabei liegen die Einkommensgrenzen für Alleinstehende bei 17.900 Euro sowie für Eheleute bei 35.800 Euro.
Rund um den Bausparvertrag:
Der Bausparvertrag ist eine Geldanlage mit recht vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten. Der Anlagebetrag kann dabei nicht nur ausschließlich für das „Bauen“ verwendet werden. So z. B. auch für den Erwerb von Wohneigentum oder für Modernisierungsmaßnahmen. Darüber hinaus sind auch ganz andere Verwendungsvarianten machbar. Und wenn der Anleger auf ein Bauspardarlehen verzichtet, sind respektable Zinsen auf die Anlage denkbar.
Eine Antwort auf die Frage mit welchem Betrag man einen Bausparvertrag abschließen sollte, wird die Antwort etwas zwiespältig. Nämlich deshalb, weil die Bausparsumme die Höhe der Abschlussgebühren bestimmt. Für den Sparer der auf die Rendite aus ist, kann als Anhaltspunkt für die Bausparsumme das Zehnfache des jährlichen Sparbetrages dienen. Eine darüber hinausgehende Bausparsumme ist ohne weiteres denkbar, wenn es sich z. B. um einen längeren Anlagezeitraum (acht Jahre oder mehr) handelt.
Wie schon gesagt, kann der Bausparvertrag auch dazu dienen, damit Wohneigentum im Wege der Finanzierung zu erwerben. In diesem Fall ist es ratsam, eine Bausparsumme zu wählen, bei der in der geplanten Zeit die Mindestsparsumme von 40 bis 50 Prozent (bezogen auf die Bausparsumme) erzielt werden kann. Es sei erwähnt, dass mit jeder zusätzlichen Zahlung der Darlehensanspruch reduziert wird. Außerdem ist es eher üblich, dass sich eine Baufinanzierung aus mehreren Finanzierungsquellen zusammensetzt. Der Anteil des Bauspardarlehens beträgt oft „nur“ etwa ein Drittel der Gesamtfinanzierung.
Übrigens: In der Regel kann die Bausparsumme auch nachträglich erhöht werden.
Bausparvertrag und Tarifwahl: Hier besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Tarif und dem Bausparziel. Beispiel: Das Ziel ist die Rendite. Mithin muss ein Tarif gesucht werden, der einen möglichst hohen Zinsbonus auf den Basiszins gewährt (bei Verzicht auf ein Baudarlehen). Und hier kann man auch erhoffen, dass die Abschlussgebühr zusätzlich erstattet wird.
Wer eine Baufinanzierung beabsichtigt ist gut beraten, auf einen möglichst niedrigen Zinssatz für das künftige Bauspardarlehen hinzuwirken.
Bei einem Bausparvertrag tauchen zwei wichtige Begriffe auf. Das ist die Zuteilung als Voraussetzung für die Auszahlung des Bauspardarlehens. Das ist dann der Fall, wenn das Mindestbausparguthaben erreicht wurde. Das sind üblicherweise 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme.
Wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, hat der Sparer mehrere Möglichkeiten:
- Die Zuteilung wird angenommen und es wird ein Antrag auf ein Bauspardarlehen gestellt. Die Folge: Der Sparer bekommt das Guthaben sowie die fälligen Zinsen und das Darlehen. Die Tilgung beginnt.
- Der Sparer nimmt die Zuteilung an, erhält sein Guthaben sowie die Zinsen ausgezahlt. Die Darlehenssumme kann er sich auch noch bis zu einem Jahr später auszahlen lassen.
- Der Sparer kann die Zuteilung auf Antrag zeitlich verschieben. So werden sowohl das Guthaben als auch das Darlehen erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen.
- Der Sparer verzichtet auf die Zuteilung und auf das Darlehen. Er erhält das Sparguthaben plus die angefallenen Zinsen und ggf. einen hohen Bonuszins.
- Der Sparer kann auf die Zuteilung verzichten, die Bausparsumme erhöhen und weiter ansparen.
Der Bausparer, der sich nach Abschluss des Bausparvertrages zu einem Zeitpunkt X entscheidet, weder zu bauen, noch zu modernisieren, kann sodann vor als auch nach der Zuteilung frei über die Verwendung des Guthabens entscheiden. Sofern jedoch eine Entscheidung gegen das Bauen oder Modernisieren vor Ablauf von sieben Jahren erfolgt, bedeutet das u. U. den Verlust der staatlichen Zulagen. Und das Darlehen darf nur für Zwecke eingesetzt werden, die wohnwirtschaftlicher Natur sind.
Vermögenswirksame Leistungen, die von einem Arbeitgeber gezahlt werden, können auch in einen Bausparvertrag investiert werden. Das sind im Jahr immerhin bis zu 470 Euro. Zusätzlich könnte der Bausparer einen staatlichen Zuschuss in Form einer Arbeitnehmersparzulage bekommen. Diese beträgt neun Prozent auf den vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlten Betrag, maximal jedoch auf 470 Euro p.a. Die Zulage kann übrigens mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Eine bestimmte Einkommensgrenze darf jedoch nicht überschritten werden, um dem Antrag zum Erfolg zu verhelfen.
Bausparen ist auch für Kinder möglich, da es eine altersmäßige Beschränkung nicht gibt. Natürlich handeln in diesem Fall die Eltern als gesetzliche Vertreter.
Ist das 16. Lebensjahr erreicht, besteht die Möglichkeit mit dem Abschluss eines Bausparvertrages eine staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Die nennt sich Wohnungsbauprämie. Auch das über die Arbeitnehmersparzulage Gesagte trifft hier zu. Das Einkommen der Eltern bleibt unberücksichtigt.
Die Wohnungsbauprämie als staatlicher Zuschuss auf die Einzahlungen zum Bausparen steht jedem Bausparer zu. Die Förderung ist jedoch einkommensabhängig. Sie beträgt 8,8 Prozent, wobei bei Ledigen bis zu 512 Euro und bei Eheleuten bis zu 1.024 Euro gefördert werden. Das zu versteuernde Einkommen darf für Ledige nicht mehr als 25.600 Euro und für Eheleute zusammen nicht mehr als 51.200 Euro betragen. Bei einem berufstätigen Ehepaar mit Kindern wird die Einkommensgrenze angehoben.
Bausparvertrag kündigen? Es kann immer Veränderungen im Leben geben, die zu Entscheidungen zwingen. Und es gibt Schlimmeres, als einen Bausparvertrag kündigen zu müssen. Prinzipiell kann dieser Vertrag zu jeder Zeit gekündigt werden. Wenn es die Umstände zulassen, sollte man jedoch den „richtigen“ Zeitpunkt dafür nutzen. Ansonsten könnten sich Nachteile ergeben. Der Bausparvertrag ist darauf ausgerichtet, eine festgelegte Bausparsumme zu erreichen. Danach ist der Vertrag zuteilungsreif.
Kündigung in der Ansparzeit:
Die Kündigungsfrist beträgt (in der Regel) drei Monate. Nach deren Ablauf endet der Vertrag mit der Folge, dass dem Bausparer die Bausparsumme sowie die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Zinsen ausgezahlt werden. Eine Gebühr fällt nicht an. Wird jedoch nicht fristgerecht gekündigt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden. Deren Höhe beläuft sich auf ein Prozent der Bausparsumme für jeden Monat, den der Bausparer zu früh gekündigt hat.
Soweit staatliche Förderungen (wie z. B. Wohnungsbauprämie) erbracht wurden, gehen diese verloren. Ebenso entfällt der Darlehensanspruch. Die Erstattung der Abschlussgebühr erfolgt (in der Regel) nicht.
Kündigung in der Darlehensphase:
Eine Kündigung in der Auszahlungsphase z. B. aus Gründen einer Umschuldung ist problemlos machbar. Auch deshalb, weil es sich hier nicht wirklich um eine Vertragsaufhebung handelt, sondern eher um eine Modifizierung. Hier sollte sich der Bausparer jedoch von anderen Finanzierungsangeboten nicht verleiten lassen, ohne diese sorgfältig geprüft zu haben. In der Regel ist eine Finanzierung mittels des Bausparvertrags immer günstiger.
Schließlich bleibt noch das Thema „Sondertilgung“. Seriöse Anbieter sollten in ihren Verträgen die Möglichkeit von Sondertilgungen einräumen, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch zu nehmen. Und andererseits sollte der Bausparer bei Abschluss des Bausparvertrags darauf achten, dass eine solche Klausel im Vertrag enthalten ist.
Bildquelle: © Bernd Kasper / pixelio.de