Neuerungen im März
Seit Januar dürfen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag festlegen. Gesetzlich versicherte Rentner müssen diesen Zusatzbeitrag ab März ebenfalls bezahlen. Im Gegensatz zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den der Rentner und die Rentenkasse zu gleichen Teilen bezahlen, muss der Rentner den Zusatzbeitrag alleine bezahlen. Der Zusatzbeitrag variiert derzeit zwischen 0 und 1,3 Prozent.
Zuschuss zur Energieberatung
Seit 1. März können Haus- und Wohnungsbesitzer einen Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung zum Energiesparen bekommen. Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten werden als Zuschuss gewährt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind das max. 800 Euro und bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten 1100 Euro. Für die zusätzliche Erläuterung des Beratungsberichts in einer Beiratssitzung oder Eigentümerversammlung wird ein zusätzlicher Zuschuss von 100 Prozent, max. 500 Euro, der förderfähigen Beratungskosten bezahlt.
Blaues Kennzeichen für Mofas
Ab dem 1. März begann die neue Versicherungssaison für Moped-Fahrer. Da sich die Farbe des Kennzeichens für Mopeds und Mofas jährlich ändert, wird das alte schwarze gegen das neue blaue Kennzeichen ausgetauscht. Das neue Kennzeichen ist bis 28, Februar 2016 gültig.
Landwirte erhalten Prämien
Die Agrarpolitik Europas wird reformiert und dabei ist die Neugestaltung des Prämiensystems für Landwirte von Bedeutung. In Zukunft untergliedert sich die bisherige Betriebsprämie in folgenden Prämien:
• Basisprämie
• Greeningprämie
• Umverteilungsprämie
Ab März können die drei Prämien mit dem Mehrfachantrag beantragt werden. Mit der Umverteilungsprämie werden vor allem kleinere Betriebe besser gestellt. Ein Landwirt bekommt für die ersten 30 bewirtschafteten Hektar zusätzlich 50 Euro pro Hektar. Jeweils 30 Euro gibt es für die folgenden 16 Hektar.
Beruflich bedingter Umzug
Bei einem berufsbedingten Wohnortwechsel, können die anfallenden Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dafür gelten ab dem 1. März neue Pauschalen. Bisher konnten Verheiratete und Alleinerziehende 1390 Euro von der Steuer absetzen, jetzt sind es 1429 Euro. Ledige können statt den bisherigen 695 Euro ab 1. März 715 Euro von der Steuer absetzen.
Die vorausgefüllte Steuererklärung
Im ElsterOnline-Portal der Finanzämter gibt es jetzt die jährliche Steuererklärung bereit vorausgefüllt. Das Finanzamt verwendet dafür alle bereits vorhandenen Daten. Eine Arbeitserleichterung ist das für den Steuerpflichtigen allerdings nicht. Die vorausgefüllte Steuererklärung entbindet nicht von Verantwortung der Richtigkeit der Angaben. Der Steuerpflichtige muss die Eintragungen des Finanzamts prüfen und wenn nötig korrigieren und eventuell durch weitere Angaben ergänzen.
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