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Klärung vor Gericht

von: Sandra | Kategorie(n): Allgemein

16. Mai 2018
Klärung vor Gericht

Das dürfte Häme aus der Branche bringen: Die französische BNP Paribas hat versehentlich einen falschen Preis für Zertifikate genannt. Ein Anleger kaufte – und die Bank will das Geschäft rückabwickeln. Bekommt der Anleger 152 Millionen von der Bank?

Der Kauf

Im Dezember 2015 hat der Kunde 3.000 Zertifikate gekauft. Er zahlte dafür rund 324.000 Euro, also für jedes der Wertpapiere 108 Euro. Dass dies ein Schnäppchen war, ist dem Kunde wohl klar gewesen. Doch um wie viel der Preis zu niedrig angesetzt war, dürfte noch nicht einmal ihm bewusst gewesen sein. Denn statt der von der Bank aufgerufenen 108 Euro hätte der Preis pro Papier bei rund 50.000 Euro liegen müssen. Auf dem Depotauszug konnte sich der Glückspilz über einen Gewinn von 152 Millionen freuen.

Wer ist schuld?

Der Kunde pocht darauf, sein Geschäft korrekt abgewickelt zu haben. Das Landgericht Frankfurt wird nun in der Sache aktiv. Die Bank hat die Zertifikate nicht ausgeliefert, weil der Fehler zuvor bemerkt worden war. Sie machte das Geschäft kurzerhand rückgängig. Sie ging davon aus, dass es sich um eine sogenannte „Mistrade“ handelt, also ein fehlerhaftes Wertpapiergeschäft, welches rückabgewickelt werden darf. Damit dies rechtens ist, muss das Geschäft bis zum Folgetag 11:00 Uhr rückgängig gemacht werden. Diese Frist hat die Bank jedoch nicht eingehalten. Grund dafür wiederum: eine Umstellung des Computersystems bei der Bank.

Zum Schmunzeln an der Angelegenheit ist, dass sich der Kunde beim Kauf vertippt hat, denn er wollte eigentlich andere Papiere kaufen. Wie es weitergeht, wird man im September sehen, wenn sich die zuständigen Richter wieder damit beschäftigen. Dann steht zunächst zur Klärung aus, ob die Frankfurter als Standort für die Gerichtsbarkeit überhaupt zuständig sind. Derzeit ist sogar das strittig. Der Anwalt des Käufers muss noch Unterlagen einreichen, die dies begründen.