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von: admin | Kategorie(n): Allgemein

21. Oktober 2015

Das Geld der deutschen Sparer ist sicher
Deutschland hat die EU-Richtlinie zur Absicherung von Spareinlagen der Bürger (Verbraucher) in nationales Recht umgesetzt. Eine Selbstverständlichkeit(?).

Spareinlagen der Verbraucher bis zu einem Volumen von 100.000 Euro sind in Deutschland durch eine entsprechende gesetzliche Regelung geschützt. Danach wird dem jeweiligen Sparer im Fall einer Bankenpleite sein Sparvermögen erstattet. Er erleidet also keinen Verlust. Ein nationales Einlagensicherungssystem mit einem milliardenschweren Fonds lässt den deutschen Sparer ruhig schlafen.

Doch da gibt es ja noch eine EU, genauer gesagt, eine EU-Kommission. Und die bastelt an einer Veränderung des bisherigen Systems. Nicht das jeweilige nationale System soll zukünftig den Rettungsfallschirm öffnen, wenn eine Bank Pleite geht, nein, die EU selbst will den Retter spielen, was da bedeutet: Es wird ein europäischer Topf gebildet. Und das wiederum heißt, das Geld aus den nationalen Rettungsfonds ist in den Topf der in Brüssel steht, zu überführen. Noch ist es nicht soweit. Aber Jean-Claude Juncker, seines Zeichens der EU-Kommissionspräsident, will bis zum Jahresende einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Der Deutsche ist nun einmal mit seinem Sparbuch sehr verbunden. Es gehört zu den deutschen Tugenden, nicht nur fleißig zu sein, nein auch Sparen gehört dazu. Warum denn auch nicht. Es zeichnet eine Nation aus, Tugenden und Traditionen zu haben. Und wenn man diese wegnimmt, gefährdet man die nationale Identität. Und es kommt auch darauf an, ob sich das eine Nation gefallen lässt.

Am 30. Oktober ist der „Weltspartag“. Noch wird es so sein, dass dies ein Anlass ist und Kinder ihre „Spargroschen“ zu einer Bank schaffen.

Der deutsche Sparer hat Vertrauen in das von ihm genutzte und vertraute Sparsystem. Er vertraut auch auf das existierende Sicherungssystem. Erprobt ist es nicht. Zum Glück, denn in Deutschland gab es seit der Einführung des Systems keinen Fall der Bankenpleite. Das ist Deutschland. Keinesfalls ist das in allen bestehenden EU-Ländern so wie hier, selbstverständlich. Was aber, wenn der Rettungsfallschirm künftig von Brüssel aus bedient werden soll?

Der deutsche Sparkassenverband will ermittelt haben, dass zwei Drittel der Deutschen eine nationale Einlagensicherung bevorzugen. Aber interessiert das jemanden in Brüssel? Und auch bei diesem Thema stellt sich wieder einmal mehr die Frage, womit die Zentralisierung nach Brüssel gerechtfertigt ist. Wenn es die EU bislang offenbar nicht geschafft hat zu kontrollieren und durchzusetzen, dass ihr eigenes Gesetzeswerk in Form der EU-Richtlinien 94/19/EG (CELEX Nr. 394L0019) und 97/9/EG (CELEX Nr. 397L0009 / 31997L0009) in allen Mitgliedsländern umgesetzt wurde, ergeben sich daraus Fragen. Eine der wichtigsten ist die, wie sie dann absichern will, dass der Rettungstopf auch von allen anteilig gefüllt wird. Und man kann sich die Frage nicht verkneifen, ob man sich auch bei diesem Thema wieder einmal hauptsächlich auf Deutschland verlassen möchte. Aber wenn es dann darum geht sich an den Früchten zu bedienen, drängeln alle ganz in die erste Reihe. Und so wundert es denn auch nicht, dass ein großer Teil der EU-Staaten recht angetan ist von den neuen diesbezüglichen Plänen der EU-Kommission, einen europäischen Schutzschirm ins Leben zu rufen.

Bedingt durch teilweise unterschiedliche Strukturen, Finanz- und Wirtschaftskraft und industrieller Entwicklung ist auch das Vertrauen der Menschen in den einzelnen Ländern der EU in ihr Banken- und Finanzsystem völlig anders ausgelegt. In Griechenland hat ein Großteil der Bevölkerung in diesem Jahr um sein Geld zittern müssen. Auf den Banken war es total unsicher. Und der Staat als Retter? Aber nicht in Griechenland.

Wird mit der Bankenunion alles besser?
Bankenunion ist eines der Themen, mit dem sich die EU Finanzminister seit Zeiten beschäftigen. Zu den großen Zielen soll gehören, dass mit dieser Union die Kreditinstitute unabhängiger von der Finanzkraft ihres Landes werden. Ein Schritt in diese Richtung ist die gemeinsame europäische Aufsicht über die bedeutendsten Institute in der Union inklusive eines Abwicklungsverfahrens für marode Banken, das zentriert und vereinheitlicht wurde.

Der gemeinsame Fonds bezügliche einer Einlagensicherung blieb bei einer diesbezüglichen Einigung außen vor. Und nun will dieses Thema der EU-Kommissionpräsident quasi zur „Chefsache“ machen. Wie hart wird Deutschland in dieser Frage bleiben? In Berlin hält man diesen Fonds als verfrüht. Auch Österreich und die Niederlande halten sich zurück. Man bezweifelt zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt das erstrebte Ziel und meint, dass derzeit die Risiken nicht verringert, sondern lediglich anders verteilt würden. Und in manchen Köpfen herrscht wohl auch der Gedanke, dass es einigen „Bruder- und Schwesterländern“ weniger um den europäischen Gedanken gehen würde, als vielmehr darum, irgendwie an das Geld im gefüllten deutschen Sicherungstopf heranzukommen.

Eine denkwürdige Feststellung: Die oben bezeichnete EU Richtlinie zur Rettung von Spareinlagen bei Bankenpleiten haben lediglich zehn Länder vollständig in nationales Recht umgesetzt. Ansonsten: Leere Versprechungen. Was nun Herr Präsident? Was nun EU-Kommission?

Kompromiss? Um Deutschland doch mit ins Boot zu kriegen, denkt Brüssel über Kompromisse nach. Solch einer bestünde beispielsweise darin, eine Art Rückversicherung einzubauen. Das soll heißen, das für den Pleitefall einer Bank, die neu aufzubauenden nationalen Töpfe zuerst herhalten sollen, um die Guthaben der Sparer abzusichern. Sind diese nicht ausreichend, geht es an den „EU-Sicherungstopf“. Eine Vergemeinschaftung soll erst dann stattfinden, wenn die nationalen Töpfe tatsächlich gefüllt sind.

Vertreter deutscher Banken, inklusive der Deutschen Bundesbank, stehen den Plänen aus Brüssel skeptisch gegenüber. Eines der Gegenargumente ist das Thema Insolvenzrecht. Zunächst müsse dieses in den Staaten der EU harmonisiert sein. Und das ist eine gewaltige Aufgabe. Darüber hinaus stünde die Beantwortung der Frage aus wie zu verfahren sei, wenn – wie in Griechenland geschehen – Banken an der Politik ihrer nationalen Regierung scheitern. Wie kann in derlei Fällen verhindert werden, dass die betreffenden Banken mit Einlagen aus anderen EU-Staaten gesichert werden müssen.

Sparkassen und Volksbanken wehren sich ohnehin gegen ein solches europäisches Prozedere. Das resultiert selbstredend aus der Struktur und dem speziell aufgebauten Sicherungssystem.

Es geht um Themen mit Brisanz. Man befürchtet u. a., dass Brüssel ggf. auch aus einer anderen Kanone schießen könnte. Die heißt „Wettbewerbsverzerrung“ und den damit geltend gemachten Vorwurf gegenüber Deutschland, man wolle sich hier einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Aber das deutsche Bankengebilde, einschließlich der Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gibt es ja schließlich schon seit Zeiten, zu denen der Begriff Europäische Union noch in keinem Munde lag. Und da ist man auch wieder bei dem Thema der Abschaffung von nationalen Traditionen und Gewohntem, von Dingen, die im jeweiligen Land gewachsen sind. Und es tut sich die Frage auf, ist die EU Erneuerer oder Zerstörer.

Eine weitere Argumentation der EU-Kommission steht im Raum, die sich aus der Flüchtlingssituation ergibt. Hier hat sich die deutsche Bundeskanzlerin sehr weit aus dem Fenster gelehnt und man könnte fast meinen, „die Geister die ich rief……“ Nun verlangt die Kanzlerin die Mitwirkung der anderen EU-Staaten, um alles was sie eingeleiert hat, stemmen zu können. Und da läuft sie bei einigen „Bruderländern“ auf. Und so steht zu vermuten, dass man das eine vom anderen abhängig macht. Sind das dann noch Kompromisse oder müsste man da nicht andere Begriffe verwenden?

Quelle: „Die Welt“ vom 18.10.2015
Bildquelle: © Jessica schmid / pixelio.de