Basiskonten werden oft für Abzocke genutzt
Jeder hat das Recht auf ein Girokonto, so wurde es erst vor ein paar Jahren gesetzlich geregelt. Und so kam das sogenannte Basiskonto ins Spiel, welches jede Bank anbieten muss. Es sichert auch Menschen ohne festen Wohnsitz oder Einkommen die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Denn ohne diesen geht nichts mehr – fast alles muss heute bargeldlos abgewickelt werden, ob Überweisung oder Dauerauftrag; immer Weniger kann bar entrichtet werden.
Gebühren sind nicht festgelegt
So gut die Maßgabe des Basiskontos auch gemeint gewesen ist – Die Geldinstitute langen bei den Gebühren maßlos hin. Die Stiftung Warentest hat über 100 Banken vergleichen und dabei festgestellt, dass die meisten Angebote überteuert sind.
In Heft 12/17 wurden die Preise verglichen unter Zuhilfenahme eines Beispielkunden. Er hat keinen regelmäßigen Geldeingang und führt das Konto in einer Filiale. Er nutzt den Geldautomaten und veranlasst Überweisungen, hat Daueraufträge laufen und nimmt somit am klassischen Zahlungsverkehr teil.
Und so viel kosten Konten
Ein normales Gehaltskonto, wie man es bei jeder Bank führen kann, schlägt jährlich mit Kosten von etwa 60 Euro zu Buche. Dies wird von „Finanztest“ als akzeptabel angesehen – nur neun der untersuchten Banken liegen darunter. Vier Regionalbanken fielen aber besonders aus dem Rahmen: sie verlangten um die 300 Euro pro Jahr. Damit soll erreicht werden, dass der Kunde von dem Angebot keinen Gebrauch macht, das dürfte klar sein. Als Begründung heißt es oft, der Aufwand wäre zu hoch. Doch es gibt auch positive Beispiele: zwei Banken führen ein Basiskonto kostenlos und zwei Weitere verlangen die o.g. 60 Euro.
Die kostenlosen Basiskonten gibt es bei der
- PSD-Bank Karlsruhe-Neustadt und
- Der Sparda Bank Baden-Württemberg.
Um ein solches Konto zu eröffnen, muss man beim Bankbesuch einen Antrag ausfüllen und braucht ein Dokument mit Lichtbild, das die wichtigsten Daten enthält. Dafür kommen Ausweis und Reisepass oder Führerschein ebenso in Betracht, wie Duldungspapiere oder Auskunftsnachweise. Eine Postanschrift ist außerdem wichtig. Hier muss der Kunde nicht gemeldet aber erreichbar sein.
Verweigert werden darf ein solches Basiskonto nur, wenn dieses schon bei einer anderen Bank in Deutschland geführt wird. Kündigungen dürfen nur ausgesprochen werden:
- Wenn es zwei Jahre keine Geldeingänge- oder Ausgänge gab
- Eine Straftat zum Nachteil der Bank nachgewiesen wurde.