Was man über vermögenswirksame Leistungen wissen sollte Teil 2
Wie viel staatliche Förderung dem Sparer zusteht, kommt auf die Vertragsform an, die der Arbeitnehmer abgeschlossen hat. Zwar gibt es verschiedene Möglichkeiten, aber nicht alle werden gleich gefördert.
Der Banksparplan
Ein Banksparplan kann so abgeschlossen werden, dass die VL darauf eingezahlt werden können. Doch es gibt keine zusätzlichen staatlichen Förderungen.
Der Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag bringt da schon mehr. Denn hier bekommt man die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen für Singles nicht über 17.900 Euro liegt. Für Ehepaare gilt stets das Doppelte. So bekommt ein Alleinstehender, der unter die Einkommensgrenze fällt, noch einmal 9% der eingezahlten Summe dazu, höchstens 43 Euro.
Auch kann die Wohnungsbauprämie greifen. Die erhält man dann, wenn das maximale zu versteuernde Einkommen unter 25.600 liegt. Hier erhält man 8,8% der eingezahlten Summe und höchstens 45%.
Tilgung eines Baukredits
Verwenden kann man die VL auch für die Tilgung eines Baukredits. Hier gelten alle genannten Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage.
Sparplan für Aktienfonds
Bei einem Sparplan für Aktienfonds ist die staatliche Förderung ebenfalls vom zu versteuernden Einkommen abhängig. Da darf nicht über 20.000 Euro liegen für eine Single, dann bekommt er 20% der eingezahlten Summe obendrauf; maximal 80 Euro.
Beispiel:
Wer vom Arbeitgeber 40 Euro monatlich erhält oder den Betrag aus eigener Tasche auf 40 Euro aufstockt, erhält nach 6 Jahren Einzahlung plus ein Jahr Ruhezeit und einer angenommenen Verzinsung von 2 % immerhin über 3.000 Euro, über die er frei verfügen kann.
Ausnahmen
Es gibt Ausnahmeregelungen, wie beispielsweise die Metall-und Elektroindustrie. Hier gibt es die VL in Form der AVWL, der altersvorsorgewirksamen Leistungen. Hier kann der Arbeitnehmer nicht selbst bestimmen, wofür das Geld angelegt wird. Allerdings bekommt jeder Arbeitnehmer 26,59 Euro pro Monat, wobei dieses in die betriebliche oder private Altersvorsorge eingezahlt wird. Möglich ist zum Beispiel ein Riester-Vertrag. Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind somit ausgeschlossen.