Vorherige niedrige Zinsen der Bausparverträge sind mehr denn je attraktiv und Kredite werden nicht mehr abgerufen. Von den Bausparkassen wurden massenhaft Verträge gekündigt und verloren vor Gericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat wegen der Kündigung von Bausparverträgen zugunsten einer Sparerin als erstes Berufungsgericht entschieden. Die Bausparkasse Wüstenrot hatte kein Recht, den Vertrag zu kündigen, der Vertrag bleibt bestehen. Der Grund für die Kündigung seitens Wüstenrot war, die Kundin beließ seit 22 Jahren das angesparte Geld auf dem Konto und kassierte dafür drei Prozent Zinsen, anstatt sich das Darlehen auszahlen zu lassen.
Traum-Renditen für Bausparer vom Richter weiter gebilligt
Vorherige niedrige Zinsen der Bausparverträge sind mehr denn je attraktiv und Kredite werden nicht mehr abgerufen. Von den Bausparkassen wurden massenhaft Verträge gekündigt und verloren vor Gericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat wegen der Kündigung von Bausparverträgen zugunsten einer Sparerin als erstes Berufungsgericht entschieden. Die Bausparkasse Wüstenrot hatte kein Recht, den Vertrag zu kündigen, der Vertrag bleibt bestehen. Der Grund für die Kündigung seitens Wüstenrot war, die Kundin beließ seit 22 Jahren das angesparte Geld auf dem Konto und kassierte dafür drei Prozent Zinsen, anstatt sich das Darlehen auszahlen zu lassen.