Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Inhaltlich geht es bei der Thesaurierung um die Einbehaltung von Gewinnen.

Schüttet z. B. eine Kapitalgesellschaft Gewinn der von ihr erzielt wurde nicht an die Gesellschafter aus und behält diesen ein – um ihn beispielsweise in Rücklagen einzustellen – kann es dazu kommen, dass der Steuersatz der nicht ausgeschütteten Gewinne günstiger ausfällt, als der Steuersatz, bei dem die Gewinne ausgeschüttet wurden.

Ein Unternehmen welches seine Gewinne nicht ausschütten, sondern mit diesen weiter arbeiten möchte, kann die Thesaurierungsbegünstigung für sich in Anspruch nehmen. Diese gibt es seit Januar 2008 und ist geregelt im Einkommensteuergesetz (EStG), § 34a. Hier heißt es u. a., dass die Einkommensteuer für diese Gewinne auf Antrag des Steuerpflichtigen ganz oder teilweise mit einem Steuersatz von 28,25 Prozent berechnet wird, wenn dafür die weiteren Bedingungen des Gesetzestextes zutreffen.

Behalten z. B. Personengesellschaften ihren Gewinn (auch teilweise) ein, können diese von der beschriebenen gesetzlichen Regelung Gebrauch machen. Wird allerdings der einbehaltene Gewinn im Folgejahr ausgeschüttet, erfolgt eine Nachbesteuerung.

Bei Investmentfonds spricht man von thesaurierenden Fonds, wenn die erwirtschafteten Gewinne in einem festgelegten Zeitraum nicht zur Ausschüttung gelangen. Die Thesaurierung bei Investmentfonds hat die gleiche Wirkung wie dies bei einer Wiederanlage der Fall ist. Das bedeutet einen merklichen Zuwachs des Fondsguthabens. Er könnte mit der Wirkung eines Zinsenzinses verglichen werden.