Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Der Verschuldungsgrad ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die sich insbesondere auf das Kreditrisiko auswirkt. Der Verschuldungsgrad ist das Verhältnis zwischen dem bilanzierten Fremdkapital und dem Eigenkapital eines Unternehmens. Mit der Höhe des Verschuldungsgrades geht die Erhöhung des Kreditrisikos einher.

Ganz besonders die Gläubiger haben ein berechtigtes Interesse daran, dass sie ihr Kreditrisiko während der Laufzeit ihrer gewährten Kredite beurteilen können. Dafür besteht als eine wichtige Voraussetzung die Transparenz der wirtschaftlichen Verhältnisse in der sich ihr Schuldner befindet. Dazu dienen primär die entsprechenden Unterlagen, aus denen Informationen zum Kreditrisiko gewonnen werden können. Wichtig ist dabei in Erfahrung zu bringen, welches Verhältnis zwischen dem Eigenkapital und Fremdkapital besteht. Denn der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist insofern von Bedeutung, als nur das Eigenkapital als Haftungsmasse für die Gläubiger zur Verfügung steht.

Bei der Prüfung ist es zunächst bedeutsam zu ermitteln, welche Bilanzpositionen als Eigenkapital und welche als Fremdkapital einzustufen sind. Im Wesentlichen ergibt sich bezüglich des festzustellenden Fremdkapitals: Es setzt sich zusammen aus Rückstellungen, dazu gehören auch Pensionsrückstellungen, solchen Wandelanleihen bei denen das Optionsrecht nicht ausgeübt wurde, den sonstigen Verbindlichkeiten und der Hälfte des Sonderpostens mit Rücklageanteil. Dem Eigenkapital sind zuzurechnen: Das gezeichnete Kapital minus ausstehender Einlagen (abzüglich Goodwill) und plus der Gewinnrücklage, der Kapitalrücklage sowie der Hälfte des Sonderpostens mit Rücklageanteil. Soweit Mezzanine-Kapital feststellbar ist gilt es zu prüfen inwieweit es rückzahlbar ist oder Rangrücktritte ausweist. Üblicherweise gehen Ratingagenturen so heran, dass sie bei Vorliegen dieser hybriden Finanzierungsform Teile davon dem wirtschaftlichen Eigenkapital zuschlagen.

Ein optimaler Verschuldungsgrad besteht darin, dass das Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital sich so gegenübersteht, dass die durchschnittlichen Kapitalkosten hinsichtlich anderer Finanzierungsalternativen am geringsten sind. Als Grenze sollte gelten, dass der Fremdkapitalanteil das Eigenkapital um nicht mehr als das Doppelte übersteigt, mithin nicht höher als 2:1 ausmachen sollte. Bezogen auf die Bilanzsumme sollte die Fremdkapitalquote etwa 67 Prozent nicht überschreiten.