Die Stammaktie ist wohl die gebräuchlichste Form der Aktie, zumindest in Deutschland. Dabei wird mit dem Begriff Stammaktie, eine Aktie bezeichnet, mit der man genau eine Stimme, als ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft hat. Wer Inhaber einer Stammaktie ist, hat alle Rechte, die im Aktiengesetzt beschrieben sind, wie zum Beispiel Anspruch auf Dividende oder das eben erwähnte Stimmrecht. Das Gegenteil der Stammaktie ist die Vorzugsaktie. Obwohl man hier als Aktionär kein Stimmrecht hat, hat die Vorzugsaktie andere Vorteile, wie die bevorzugte Behandlung bei der Ausschüttung von Dividenden. Addiert man die Werte der Stammaktien und Vorzugsaktien, so kommt man auf die Summe des Grundkapitals. Bei Stammaktien handelt es sich um Inhaberpapiere, die formlos übertragen werden können.