Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Die Umlaufrendite wird auch als Sekundärmarktrendite bezeichnet. Sie gilt als Barometer für das Niveau der Marktwirtschaft in der jeweiligen Volkswirtschaft. Bei der Berechnung der Umlaufrendite wird so verfahren, dass alle börsennotierten festverzinslichen inländischen Wertpapiere (Anleihen) mit erster Bonität herangezogen werden, die noch eine Restlaufzeit von drei bis dreißig Jahren haben. Das sind vorwiegend Staatsanleihen. Aus den einzelnen Renditen wird sodann der Durchschnitt gebildet.
Ermittelt wird die Umlaufrendite von der Deutschen Bundesbank. Bei dem Verfahren werden die Renditen auch nach Emittenten (wie z. B. öffentliche Hand oder Banken) und Restlaufzeiten gruppiert, veröffentlicht. Anleihen, die nicht auf die Währung Euro lauten, werden nicht erfasst.
Die Umlaufrendite ist ein Spiegel für das Zinsniveau des Kapitalmarktes. Sie wird auch als DAX-Pendant für den Rentenmarkt betrachtet. Das bedeutet, dass die Umlaufrendite für den Anleihemarkt etwa die Wertschätzung genießt, die der DAX bei der Beurteilung des deutschen Aktienmarktes hat.
Anders ist es bei der Emissionsrendite. Hier handelt es sich um die Rendite von festverzinslichen Wertpapieren, die neu ausgegeben und vom ersten Inhaber erworben wurden.

Eine besondere Bedeutung hat die Feststellung der Umlaufrendite hinsichtlich der Bestimmung des Höchstrechnungszinses-Zinssatz im Rahmen bilanzieller Deckungsrückstellungen gem. der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (DeckRV) der Lebensversicherer. Hier wird die durchschnittliche Umlaufrendite zahnjähriger Staatsanleihen herangezogen, wobei der Zinssatz gemeinsam von der Deutschen Aktuarvereinigung und der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht vorgeschlagen wird. Davon darf er 60 Prozent nicht überschreiten. Eine endgültige Festsetzung des Zinssatzes geschieht durch Verordnung des Bundesfinanzministeriums.