Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Fondsmanager sind Personen, die professionell Vermögen verwalten, das von Anlegern in die verschiedensten Fonds eingebracht wurde und nunmehr vermehrt werden soll. Das Maß der Dinge für den Fondsmanager ist der „Benchmark“, also eine Marke, der ein festgelegter Referenzwert zugrunde liegt.

Das vom Fondsmanager verwaltete Fondsvermögen soll von diesem bzw. unter seiner Verantwortung rentabel angelegt werden. Er hat u. a. auch zu entscheiden, in welche Kapitalanlagen investiert wird. Zu den Grundpflichten des Fondsmanagers gehören die Sorgfaltspflicht, die Treuepflicht, die Pflicht zur Minimierung von Risiko und Information sowie zur separaten Verwaltung des Fondsvermögens. Die Sorgfaltspflicht beinhalt die Pflichtenlage eines ordentlichen Kaufmanns mit der Interessenwahrung der Anteilseigner und der Erzielung verlässlicher Erträge.

Zu den Informationspflichten gehört, die Anleger mit entsprechenden Verkaufsprospekten zu versorgen, aus denen auch die einzelnen Konditionen, die für den Fonds bedeutsam sein können, ersichtlich sind. Auch die die Jahres- bzw. Halbjahresberichterstattung gehören zum Aufgabenbereich. Eine weitere seiner Pflichten ist die Vertraulichkeit im Umgang mit Daten und insbesondere mit kursrelevanten Tatsachen. Schließlich steht auch die Frage der Haftung für den Fondsmanager.
Relevant sind hier vor allem schuldhafte Pflichtverletzungen aus den Regularien bezüglich der Verwaltung und Verwendung des Fondsvermögens sowie nach den Normen des Dienstvertrages unter Verweis auf die §§ 675,611, 325 und 326 BGB sowie den einschlägigen Normen des InvG (Investmentgesetz).