Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Dieser Begriff hat einen historischen Ursprung. Insbesondere ist er zu Zeiten Ludwig Erhards (1949 bis 1963 Wirtschaftsminister der BRD) geprägt worden. Die BRD wollte sich von einem Teil ihres Vermögens in Form von Industriebesitz trennen. Das betraf insbesondere den Zeitraum zwischen 1959 und 1965. Dies aber nicht nur schlechthin, sondern gezielt unter Einbeziehung der Bürger und Arbeitnehmer, um diese am Produktivbesitz zu beteiligen und dies zu fördern. Ein Instrument dieser politischen Zielstellung war einerseits die steuerliche Förderung in Bezug auf den Erwerb von Belegschaftsaktien. Dies sollte zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer beitragen. Aber es sollte auch ein Stimuli dafür sein, eine gewisse Verbundenheit der Belegschaft mit dem Unternehmen herzustellen. Nicht zuletzt war es auch ein geldwerter Vorteil für die Arbeitnehmer. Zu den Instrumenten des Staates gehörten auch die so genannten Volksaktien. Aktien, die gewollt nicht institutionellen Anlegern angeboten wurden. Sie waren zielgerichtet mit günstigen Konditionen „reserviert“ für die privaten Kleinanleger. Um denn Sinn dieser Maßnahme Nachhaltigkeit zu verleihen, wurde für jeden Käufer nur eine beschränkte Anzahl von Anteilen ausgegeben, damit die Aktien möglichst breit gestreut werden konnten. Des Weiteren waren diese mit Haltefristen versehen.

Die bekannteste Aktion in Sachen Volksaktien bezog sich auf die Unternehmen Volkswagen AG, VEBA und Preussag
Aus der neueren Zeit gab es einen „Volksaktienversuch“ bei den Emissionen der Deutschen Telekom und der Deutschen Post.
Das typische für Volksaktien: Sie werden gezielt bei Privatisierungen eines Unternehmens bei der Erstemission an Kleinanleger begeben.