Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Der Begriff steht für „Gewinn vor Zinsen und Steuern“. Somit sind steuerliche Aspekte eng mit diesem Begriff verbunden. Ebenso besteht ein Zusammenhang mit dem betriebswirtschaftlichen Begriff „Gewinn“. Der Begriff Ebit ergibt sich aus den Regeln des IFRS (International Financial Reporting Standards). Das sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen. Für die Unternehmen geht es mithin um die Ergebnisrechnung, unter Beachtung dieser IFRS-Regelungen, wobei das Ergebnis des Unternehmens um die Steuern und Zinsen bereinigt wird. Nach dem HGB (Handelsgesetzbuch) ist weiterhin zu beachten, dass auch noch das außerordentliche Ergebnis herausgerechnet werden muss. Hierbei handelt es sich um einmalige Kosten und/oder Aufwendungen.