Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Eigentlich ist die exakte Bezeichnung „Wertpapierpensionsgeschäft“. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass der Eigentümer von Wertpapieren, er wird auch als Pensionsgeber betitelt und ist in der Regel ein Finanzinstitut, diese Papiere üblicherweise an eine Zentralbank, die auch als Pensionsnehmer bezeichnet wird, für eine begrenzte Zeit veräußert. Das geschieht jedoch stets mit einer Rückkaufverpflichtung. Bei diesem Geschäft kann der Zeitpunkt der Rückgabe mit dem Vertragsabschluß festgelegt werden oder aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. Pensionsnehmer muss jedoch nicht zwangsläufig eine Zentralbank sein. Es kann sich ebenso gut um ein anderes Finanzinstitut handeln.

Diese Art von Geschäft erinnert an einen Kredit.

Es wird zwischen den echten und den unechten Pensionsgeschäften unterschieden. Zu den echten gehören die, bei denen der Pensionsnehmer verpflichtet ist, die betreffenden Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. Ebenso besteht hier eine Rückkaufverpflichtung des Pensionsgebers. Aus dessen Sicht hat das Geschäft Ähnlichkeit mit einem Future.

Von einem unechten Pensionsgeschäft dagegen wird gesprochen, wenn nach den vereinbarten Vertragsbedingungen der Pensionsnehmer zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die Wertpapiere wieder zurückzuverkaufen. Der Pensionsgeber bleibt in diesem Fall dann zum Rückkauf verpflichtet, wenn der Pensionsgeber ihm die Papiere andient. Hier könnte man auch an eine Put-Option denken, bei der der Pensionsnehmer als Käufer und der Pensionsgeber als Verkäufer einer Option auftreten.