Im Börsensprachgebrauch liegt eine Unterzeichnung vor, wenn bei einer Emission die Nachfrage der Anleger hinsichtlich der Wertpapiere unter dem zur Verfügung stehenden Angebot bleibt. Die Folge einer Unterzeichnung bedeutet, dass die durch die Emission erhoffte Kapitalmenge nicht erzielt wurde. Nicht selten versucht der Emittent in einer weiteren Emission, die verbliebenen Wertpapiere erneut am Markt anzubieten. Die Gründe für das Misslingen einer Emission können u. a. sein:
Bei einer Emission kann auch der Fall einer Überzeichnung vorliegen. Dann wird das Angebot von der Nachfrage übertroffen.