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Bei der Unternehmensbesteuerung handelt es sich um die Gesamtheit der Steuern, denen Unternehmen unterliegen. Zum System der Unternehmensbesteuerung gehören:

  • Die Besteuerung des Ertrags
  • Die Besteuerung des Verbrauchs
  • Die Besteuerung der Substanz

Zur Besteuerung des Ertrags:

Hier geht es um die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag.
Bestimmt werden die Regelungen zur Ertragsbesteuerung von der Unterscheidung zwischen der Besteuerung nach dem Transparenzprinzip und der Besteuerung nach dem Trennungsprinzip.

So werden Einzelunternehmen und Personengesellschaften transparent besteuert. Die erzielten Gewinne unterliegen der Einkommensteuerpflicht des Gesellschafters bzw. der Gesellschafter.
Bei Kapitalgesellschaften kommt das Trennungsprinzip zur Anwendung. Die Gewinne unterliegen der Körperschaftssteuer.

Für die Ausschüttungen finden die Regeln der Abgeltungssteuer Anwendung. Das bedeutet, dass die Ausschüttungen pauschal mit 25 Prozent (ggf. zusätzlich Kirchensteuer und Solizuschlag) besteuert werden. Soweit der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann der mehr gezahlte Differenzbetrag über die Steuererklärung vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Sofern der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft ist, sind Ausschüttungen, mit Ausnahme von 5 Prozent nichtabzugsfreier Betriebsausgaben, steuerfrei.

Sofern durch die Tätigkeit des Unternehmens Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, ist zusätzlich Gewerbesteuer zu entrichten. Diese steht der jeweiligen Gemeinde zu, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Zusätzlich zur Einkommensteuer wie auch der Körperschaftssteuer ist der Solidaritätszuschlag zu entrichten.

Zur Besteuerung des Verbrauchs.

Hier geht es im Wesentlichen um die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer.
Die Umsatzsteuer ist vom Unternehmen zu zahlen, wirtschaftlich ist sie jedoch vom Endverbraucher zu tragen. Diese vom Unternehmen aufzubringende Steuer erfolgt auf der Grundlage der eigenen Wertschöpfung, weshalb das Unternehmen zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist.

Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn ein Grundstück erworben wird.

Zur Besteuerung der Substanz:

Die wesentlichen Steuerarten sind hier die Grundsteuer, die Erbschaft- und die Schenkungsteuer.
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird auf das Eigentum an einem Grundstück erhoben.

Erbschaft- und Schenkungsteuer sind zu zahlen, wenn eine Erbschaft anfällt oder eine Schenkung vorgenommen wird. Das trifft auch dann zu, wenn ein komplettes Unternehmen oder Unternehmensanteile vererbt oder verschenkt werden.