Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Der Umrechnungsfaktor dient dem Zweck der Umrechnung von Währungseinheiten. Die Basis bildet der jeweilige Devisenkurs. Das bedeutet, dass er ständigen Schwankungen unterliegt. Eine historisch bedeutsame Rolle nahm der Umrechnungsfaktor bei der Einführung des Euro ein. Dies sowohl im Verhältnis des Euro zur Deutschen Mark, als auch zu den Währungen der weiteren Länder, die sich der Euro-Währung angeschlossen hatten bzw. später noch angeschlossen haben.

Die jeweiligen Wechselkurse waren am 01.01.1999 veröffentlicht worden und wurden zum 01.01.2002, dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens für das Euro-Bargeld in den Ländern, die sich dem Euro als Währung bis dahin angeschlossen hatten, verwirklicht.

Einen Umrechnungsfaktor gibt es auch bei Termingeschäften. Hier ist er jedoch eher als Preis- oder Konversionsfaktor geläufig. So kann jeder Anleger, sofern er seine Anleiheposition am Terminmarkt absichern möchte, die dafür erforderliche Kontraktanzahl festlegen. Der Umrechnungsfaktor für die Kontrakte ist den entsprechenden Veröffentlichungen der Terminbörse zu entnehmen. Er ist abhängig vom Zinskupon sowie der Restlaufzeit der betreffenden Anleihe und variiert somit.