Aus den einschlägigen Kapitalmarktregeln ergeben sich für börsennotierte Unternehmen, aber auch für Emittenten bestimmte Publikationspflichten, die für das Börsengeschehen relevant sind. Die entsprechende Veröffentlichung erfolgt in den so genannten Pflichtblättern.
Pflichtblätter in Deutschland
Nach § 32 Abs. 5 Börsengesetz bestimmt die Zulassungsstelle einer Börse mindestens drei inländische Tageszeitungen, die als Pflichtblätter verbindlich sind. Diese müssen eine überregionale Verbreitung garantieren. Es bleibt der Börse überlassen, weitere Börsenpflichtblätter, auch regionale, zu bestimmen.
Unterschiedlich für bestimmte Zeiträume wurden als Börsenpflichtblätter z. B. festgelegt:
Zu weiteren Börsenpflichtblättern gehören beispielsweise „Die Börse am Sonntag“, „Der Aktionär“, „Die Zeit“, „Die Welt am Sonntag“ um nur einige genannt zu haben.
Zu den veröffentlichungspflichtigen Publikationen gehören alle kursrelevanten Ereignisse. So beispielsweise die Börsenprospekte, die Ergebnisse von Hauptversammlungen oder die Jahresabschlüsse.