Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Der Begriff Insolvenz bezeichnet die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder aber einer natürlichen Person. Die Unfähigkeit zur Zahlung liegt immer dann vor wenn die Firma oder die Person über einen längeren Zeitraum nicht mehr dazu in der Lage ist alle fällig gewordenen Schulden zu begleichen. Bei einer juristischen Person ist dann von einer Insolvenz die Rede wenn diese von einer Überschuldung betroffen ist. Ist die verschuldete Person voraussichtlich nicht in der Lage ist innerhalb der kommenden 12 Monate fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen nach zu kommen, so ist die Rede von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.