Andere Bezeichnungen für dieses Verfahren sind „Dividendenkapitalerhöhung“ oder „Ausschüttungsrückholverfahren“. Dieses Verfahren ist ein Mittel der Finanzierungs- und Dividendenstrategie. Beträge werden als Dividende ausgeschüttet, um in der Folge im Wege der Kapitalerhöhung zurückgeholt zu werden. Die Höhe der gewollten Kapitalerhöhung ist gleich der Summe der Dividende, die zur Ausschüttung beschlossen wurde, allerdings abzüglich der Steuern, die infolge der Ausschüttung und Wiederanlage angefallen sind.
Fallen sowohl die Ausschüttung als auch die Rückholung in dasselbe Jahr so handelt es sich um ein so genanntes „einperiodisches“ Verfahren. Anders beim mehrperiodischen Verfahren, bei dem die Kapitalerhöhung erst nach mehreren Jahren bei fortlaufender Ausschüttung vorgenommen wird.
Das Verfahren hat den Vorteil, dass den Aktionären die Gewinne zugute kommen, ohne dass der Gesellschaft über einen längeren Zeitraum Liquidität verloren geht.
Ein steuerlicher Vorteil für die Aktionäre ist nicht unbedingt zu erwarten. Dieser würde lediglich dann eintreten, wenn sie in der unteren Progressionszone der Einkommensteuertabelle zu finden wären.