Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Der Kommanditist ist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) dessen Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur auf die Höhe seiner Einlage beschränkt ist. Er wird auch als Teilhafter bezeichnet. Die Höhe seiner Einlage wird im Handelsregister eingetragen. Er beteiligt sich lediglich finanziell an der Kommanditgesellschaft, von der Geschäftsführung und der Vertretung der Gesellschaft ist er in der Regel ausgeschlossen, solange im Gesellschaftsvertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Lediglich ein Kontrollrecht steht ihm zu.