Mit einer Festgeldanlage verbunden sind Zinserträge. Das ist ein wesentliches Anliegen dieser Kapitalanlage. Die Höhe der Zinsen sind von Bank zu Bank unterschiedlich und u. a. auch vom allgemeinen Zinsmarkt. Dieser wiederum wird wesentlich bestimmt von der Wirtschafts- und Finanzsituation.
Für den Zeitpunkt der Zinsgutschreibung bei Festgeldanlagen gibt es nur zwei Varianten. Das sind entweder die jährliche Gutschreibung der Zinsen oder die Gutschrift zum Ende der Laufzeit der Anlage. Das gehört zu den Konditionen zu denen das Festgeld angelegt wird.
Das Festgeldkonto ist für den Bargeldverkehr nicht vorgesehen. Die Gutschrifterteilung für den Zinsertrag erfolgt deshalb auf ein Referenzkonto, in der Regel ein Girokonto. Die Gutschrift für die Zinsen betreffend ist zu beachten, dass die Bank ggf. die Abgeltungssteuer vom Zinsertrag an das Finanzamt abführen muss, sofern dies für die konkrete Anlage und die Umstände auf Seiten des Anlegers zutreffen sollte.