Die Festgeldanlage kann rechtlich einem Vertrag zugeordnet werden. Vertragsparteien sind auf der einen Seite (in der Regel) die betreffende Bank und auf der anderen Seite der Anleger. Mit der Anlage eines Kapitalbetrages in Höhe von X Euro erzielen beide eine Willensübereinstimmung über die Konditionen, die Bestandteil der Anlage sind. Dazu gehört auch die Höhe der Zinsen für die Laufzeit der Festgeldanlage. Und somit gilt ein gutes altes deutsches Rechtsprinzip: Verträge sind so zu erfüllen, wie sie abgeschlossen sind. Somit kann festgestellt werden: Der vereinbarte Zinssatz für eine Festgeldanlage bleibt für die Zeit der Anlagedauer unverändert.