Zunächst einmal ist es für den Kapitalanleger wichtig, sich darüber klar zu werden, ob er kurzfristig über sein Kapital verfügen muss oder ob er sich über einen längeren Zeitraum festlegen kann. Damit ist dann auch bereits die Entscheidung gefallen, ob er ein Tagesgeldkonto eröffnen möchte oder ein Festgeldkonto bevorzugt. Der nächste Schritt sollte der Vergleich der Konditionen sein, die ihm die unterschiedlichen Banken anbieten. Grundsätzlich sollte ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto gebührenfrei geführt werden. Es gibt zahlreiche Internetportale, auf denen der Anleger die einzelnen Angebote miteinander vergleichen kann. Innerhalb von Sekunden steht ihm hier eine Liste mit ausgesuchten Kreditinstituten zur Verfügung, bei denen er sowohl ein Tagesgeld- als auch ein Festgeldkonto eröffnen kann. Während bei einer Filialbank der Personalausweis oder ein Reisepass mit beigefügter Meldebestätigung zur Identifikation des Kontoinhabers ausreicht, muss bei einem Antrag an eine online Bank eine Verifizierung der Unterschrift erfolgen. Für den Anleger bedeutet das, er muss den Antrag ausdrucken und mithilfe eines besonderen Formulars, das zum Antrag gehört, seine Unterschrift in einer Postfiliale bestätigen lassen.
Das Ausfüllen eines Antrags, wenn man ein Tagesgeldkonto eröffnen möchte oder ein Festgeldkonto beantragt, ist denkbar einfach. Die Eingabemaske der Banken ist übersichtlich und kann direkt am eigenen PC ausgefüllt werden. Danach muss der Antrag allerdings ausgedruckt werden, um die Unterschrift beglaubigen zu lassen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Blanko-Antrag auszudrucken und per Hand auszufüllen. Kunden, die bereits ein Girokonto bei einer online Bank unterhalten und auch bei dieser Bank ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto eröffnen möchten, müssen in den meisten Fällen keine gesonderte Identitätsprüfung mehr vornehmen lassen, da ihre Daten bei der Bank bereits vorliegen.
Die Anträge auf Eröffnung des Tagesgeld- oder Festgeldkontos beinhalten auch ein Formular für einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge. Sollte der Anleger seinen Sparerpauschbetrag nicht bereits durch andere Anlageformen aufgebraucht haben, empfiehlt es sich, den Freistellungsauftrag für das Tagesgeld- oder Festgeldkonto gleich mit auszudrucken und an die Bank zu senden. Da Tagesgeld- oder Festgeldkonten in der Regel relative hohe Zinsen bringen, ist es empfehlenswert, den gesamten zur Verfügung stehenden Freibetrag oder zumindest so viel wie möglich davon für das Tagesgeld- oder Festgeldkonto zu verwenden. Seit 2009 gilt pro Sparer ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person als steuerfrei. Beträge, die darüber hinausgehen, werden mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich eines Solidaritätszuschlages von 5,5 Prozent und einem eventuellen Anteil an der Kirchensteuer belegt. Die Steuer wird dabei direkt von der Bank an die zuständigen Finanzbehörden abgeführt.
Während ein Anleger bei seiner Hausbank in der Regel sofort seine Kontonummer erhält, wenn er ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto eröffnen möchte, muss man bei der online Beantragung einige Tage warten, bis man über das entsprechende Konto verfügen kann. Die Zugangsdaten und den Kontovertrag erhält der Anleger per Post zugeschickt. In der Regel werden aufgrund der Sicherheitsvorschriften die Zugangsdaten in zwei unterschiedlichen Briefen mit einer Verzögerung von ein bis zwei Tagen verschickt. Wer ein Tagesgeldkonto eröffnen möchte und diese bei einer Direktbank tut, erhält zum einen eine PIN samt Geheimnummer, zum anderen eine sogenannte TAN-Liste für das online Banking, mit der er jederzeit Verfügungen auf seinem Konto veranlassen kann. Beides sollte getrennt voneinander aufbewahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Die Vorgehensweise beim Festgeldkonto ist hier natürlich dieselbe.