Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Ein Begriff in der technischen Analyse. Er gehört in die Kategorie Charttechnik. Kursverläufe werden in Chartformationen wiedergegeben. Bei einer entsprechenden Verlaufsdarstellung des Kurses ergibt sich für den Anleger, sofern er nach den Regeln der technischen Analyse tradet, ein Verkaufssignal. Die beobachtete Formation ist quasi ein Signal zum Verkaufen. Derlei Signale lassen sich für den technischen Analysten aus unterschiedlichen Chartformationen ableiten. Das Ziel der Chartanalyse ist es, den optimalen Kauf- oder Verkaufszeitpunkt eines gehandelten Wertes zu erwischen. Beispielhaft kommt hierfür ein Trendkanal infrage, bei dem die untere Kanallinie vom Kurs deutlich durchbrochen wird. Bei einem anderen Beispiel soll es sich um ein Verkaufssignal handeln, wenn die so genannte 100-Tage-Linie die 200-Tage-Linie von oben nach unten durchbricht.

Vermögen

Wenn man von Vermögen spricht, so muss man zumindest (auf Deutschland bezogen) die zwei wesentlichen Begriffsunterteilungen vornehmen:

  • Einmal das Vermögen im (zivil-) rechtlichen Sinn und zum anderen,
  • Vermögen im wirtschaftlichen Sinn.

Im rechtlichen Sinn sind folgende Aspekte interessant:
Alle geldwerten Rechte die einem Rechtssubjekt durch die Rechtsordnung zugewiesen sind, stellen Vermögen dar.
Rechtssubjekte sind die Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekt setzt voraus, dass die Rechtsfähigkeit besteht. Insofern sind Rechtssubjekte alle natürlichen und juristischen Personen. Bei den letzteren ist zumindest eine Einteilung in solche des Zivilrechts und die des öffentlichen Rechts erforderlich.

Das Vermögen unterliegt als solches (nach deutschem Recht) keines gesetzlichen Schutzes und so kann man es auch nur in Ausnahmefällen verletzen oder beschädigen. Das Vermögen wird als Begriff im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht definiert. Dennoch wird es an mancher Stelle als Begriff verwendet. So z. B. im Erbrecht, wo u. a. in § 1922 Abs. 1 BGB gesagt wird: „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) über“.

Die Rechtstheorie treibt es noch weiter. Aber das würde den Rahmen dieser Ausführungen sprengen. Allerdings sind die angedeuteten „Feinheiten“ gerade in der Rechtsprechung oft von entscheidender Bedeutung.

Im wirtschaftlichen Bereich (und der Wirtschaftswissenschaft) handelt es sich bei dem Begriff Vermögen um einen in Geld ausgedrückten und somit bilanzierbaren Wert der Gesamtheit aller Güter sowie Ansprüche auf Güter. Das können z. B. Geld, Aktien oder andere Wertpapiere sein. Diese Güter oder Ansprüche darauf stehen im Eigentum von Menschen oder von Körperschaften.

Das Vermögen wird bilanzmäßig erfasst. Auf der Aktivseite sind verbucht:
Sach- und Realvermögen. Zu letzteren gehören Eigentumsrechte.
Finanz- oder Geldvermögen. Hierzu gehören das Recht auf Forderungen. Geldvermögen können sich verschieden darstellen, wobei diese in Form von Bargeld, Bankguthaben, Forderungen, börsennotierten Wertpapieren (Aktien, Anleihen etc.) am üblichsten vertreten sind. Das Realvermögen stellt sich dar als Eigentumsrechte an Gütern wie z. B. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen (die nicht börslich notiert sind), Produktionsmittel, Rohstoffe aber auch Gedankengut wie z. B. Patente.
Um noch einmal auf die Bilanz zurückzukommen. Hier unterscheidet man außerdem in das
Bruttovermögen: Das sind das Sach- sowie das Geldvermögen und das
Nettovermögen: Dieses ergibt sich aus dem Bruttovermögen abzüglich der Verbindlichkeiten.

Eine weitere Kategorie ist das Brutto-Geldvermögen und das Nettogeldvermögen, mithin das Bruttogeldvermögen abzüglich der Verbindlichkeiten. Das Nettovermögen stellt sich als Eigenkapital dar.
Zu den Vermögenswerten gehört auch das, was sich möglicherweise im Ausland befindet.

Der Begriff Vermögen findet auch im betriebswirtschaftlichen Sinn Anwendung. Betriebvermögen beinhaltet den Gegenwert des Besitzes eines Unternehmens. Dazu gehören neben den materiellen Gütern z. B. in Form des Kassenbestandes, Immobilien, Produktionsmittel oder Beteiligungen, auch der Gegenwert geistigen Eigentums, was sich am Häufigsten durch Patente oder Markennamen darstellt.
Insbesondere für die Bewertung eines Unternehmens und seiner Aktien bildet das Betriebsvermögen eine wesentliche Größe.

Schließlich existiert der Begriff Vermögen auch noch im volkswirtschaftlichen Sinn. Bei der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird bei der Vermögensbilanz die Summe aller Reinvermögen die in einer Volkswirtschaft existieren, gebildet. Als Rechnungskategorien gelten die Bestände an Sachgütern sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten.
Das Reinvermögen einer Volkswirtschaft – im Rahmen des Systems der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung – ergibt sich aus dem Saldo in der Gegenüberstellung der Aktiva, bestehend aus den Vermögensgütern und den Forderungen einerseits und der Passiva in Form von Verbindlichkeiten. Das Resultat stellt sich als Volksvermögen dar.

Nicht unerwähnt bleiben kann die finanzielle Vermögensbilanz. Sie wird erstellt durch die Deutsche Bundesbank. Dabei werden den Forderungen die Verbindlichkeiten gegenübergestellt. Der Saldo bildet das Nettogeldvermögen.

In Deutschland wird das Vermögen seit 1997 nicht mehr besteuert, was jedoch in zahlreichen anderen Ländern durchaus der Fall ist wie z. B. in den USA, der Schweiz oder Großbritannien. Allerdings gilt dieses Thema in Deutschland in der Politik als umstritten und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie gerade mit dem erhöhten Finanzbedarf durch die Asylpolitik, wieder eingeführt wird.