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Die Verkaufsoption gehört als solche zu den beiden Grundvarianten einer Option. Sie wird auch als Put-Option bezeichnet. Der Inhaber hat das Recht, innerhalb eines definierten Zeitraums eine festgelegt Menge des entsprechenden Basispreises zu einem im Voraus bestimmten Preis (das ist der Ausübungspreis) zu verkaufen. Das ist die amerikanische Version. Bei der europäischen ist es nicht ein bestimmter Zeitraum, sondern ein bestimmter Zeitpunkt. Eine Verpflichtung des Put-Inhabers jedoch besteht nicht.
Wenn der Kurs des Basiswertes fällt, steigt bei dieser Konstruktion der Kurs einer Put-Option tendenziell an. Steigt dagegen der Kurs des Basiswertes, so fällt normalerweise der Kurs der Put-Option.

Der Verkäufer, der zur Abnahme des Basiswertes verpflichtet ist, bekommt dafür eine Optionsprämie vom Käufer der Option. Der Käufer einer Put-Option der das Recht hat seine Option auszuüben wird dies nur dann tun, wenn der Preis des Basiswertes unter dem des Ausübungspreises liegt.

Nicht unbedingt wird der Basiswert geliefert, wenn die Option ausgeübt wird. In der Praxis kommt es üblicherweise zu einem Barausgleich, Das bedeutet, dass der Verkäufer der Put-Option dem Käufer schlechthin die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Preis für den Basiswert zum Ausübungszeitpunkt zahlt. Ob ein Barausgleich stattfindet oder zwingend die Lieferung des Basiswertes zu erfolgen hat, wird beim Abschluss des Vertrages geregelt.

Ein Beispiel soll das bisher Gesagte verdeutlichen: Ein Maisanbauer kalkuliert den Verkauf einer bestimmten Menge Mais zur Erntezeit, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sein wird. Da der Maispreis bis zum Zeitpunkt der Ernte sinken könnte, will er sich gegen den damit verbundenen Verlust versichern. Er kauft daher eine Put-Option für die geplante Maismenge. Für den Fall, dass dieser Umstand tatsächlich eintritt, also der Basiswert unter den Ausübungspreis sinkt, müsste der Verkäufer der Option ihm den Verlust ersetzen. Der Maisanbauer hat sich somit durch die Zahlung einer Optionsprämie abgesichert.